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Poli­zei und Land­kreis legen betrü­ge­ri­schen Pelz- und Gold­an­käu­fern das Hand­werk

In Bad Harz­burg hat­ten zwei Män­ner aus Nord­rhein-West­fa­len, die über eine Anzei­ge in einem kos­ten­lo­sen Wochen­blatt für ihr Geschäft war­ben, ein Laden­lo­kal ange­mie­tet, um dort mut­maß­lich in betrü­ge­ri­scher Absicht Gold und Pel­ze anzu­kau­fen.

Der Land­kreis Gos­lar wur­de auf Hin­weis des Poli­zei­kom­mis­sa­ri­ats Bad Harz­burg tätig, um die Gewer­be­aus­übung mit dem Ver­dacht auf Betrug zu unter­bin­den. Dabei wur­de der Land­kreis von Mit­ar­bei­tern der Poli­zei und des Finanz­amts unter­stützt.

Als die Ein­satz­kräf­te am Diens­tag­mor­gen vor Ort ein­tra­fen, war gera­de eine Senio­rin im Begriff, meh­re­re Gold­hals­ket­ten sowie Rin­ge und Arm­bän­der zusam­men mit einem Pelz zu einem viel zu nied­ri­gen Preis an die Händ­ler zu ver­kau­fen. Das Geschäft konn­te ver­hin­dert wer­den.

In der Fol­ge wur­de den 32 und 34 Jah­re alten Gewer­be­trei­ben­den aus Essen und Gel­sen­kir­chen die Fort­füh­rung ihrer geschäft­li­chen Tätig­keit durch den Land­kreis Gos­lar unter­sagt. Die Betrei­ber räum­ten das Geschäft inner­halb von 30 Minu­ten nach Bekannt­ga­be des Bescheids voll­stän­dig leer und ver­lie­ßen die Räum­lich­kei­ten. Zurück blie­ben ledig­lich Tische und Stüh­le. Für den Fall, dass die Män­ner erneut auf die­sel­be Wei­se tätig wer­den, wur­de die Ver­sie­ge­lung der Geschäfts­räu­me ange­droht.

Die Män­ner wur­den zudem von ihren 10- und 17-jäh­ri­gen, in Nord­rhein-West­fa­len schul­pflich­ti­gen Söh­nen beglei­tet. Nach Rück­spra­che mit den jewei­li­gen Schu­len wur­de in einem Fall ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­let­zung der Schul­pflicht ein­ge­lei­tet.

Abschlie­ßend bit­tet die Poli­zei mög­li­che Geschä­dig­te, sich mit der Poli­zei in Bad Harz­burg in Ver­bin­dung zu set­zen, um eine Straf­an­zei­ge zu erstat­ten.

Die Poli­zei warnt aus­drück­lich vor sol­chen Betrugs­ma­schen und gibt fol­gen­de Tipps:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn der Waren­an­kauf nur für weni­ge Tage ange­bo­ten wird.

  • Das angeb­li­che Inter­es­se an Pel­zen dient oft nur als Vor­wand. Dort, wo Pel­ze sind, wer­den auch Gold und ande­re Wert­ge­gen­stän­de ver­mu­tet.

  • In sol­chen Anzei­gen oder Bei­la­gen fin­den sich meist nur Tele­fon­num­mern oder eine Adres­se – veri­fi­zier­ba­re Kon­takt­da­ten feh­len häu­fig.

  • Wen­den Sie sich beim Ver­kauf von Schmuck oder Pelz­wa­ren immer an auto­ri­sier­te Fach­ge­schäf­te.

  • Han­deln Sie nie­mals allei­ne – bezie­hen Sie immer einen Ange­hö­ri­gen oder eine Ver­trau­ens­per­son in die Gesprä­che mit ein.

  • Geben Sie nie­mals Aus­kunft über Wert­sa­chen oder Bar­geld in Ihrem Besitz.

  • Ver­mei­den Sie Ver­kaufs­ge­sprä­che in Ihrer Woh­nung und las­sen Sie kei­ne frem­den Per­so­nen in Ihr Zuhau­se.

  • Notie­ren Sie sich das Auto­kenn­zei­chen des Käu­fers, falls Sie ein ungu­tes Gefühl bei den Ver­kaufs­ver­hand­lun­gen haben.

 

Foto: pix­a­bay

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