Anzeige

Poli­zei-Raz­zia bei Mor­gen­grau­en: 80-Jäh­ri­ger aus Wer­ni­ge­ro­de hor­tet rie­si­ges Waf­fen­ar­se­nal

Als in Wer­ni­ge­ro­de die Son­ne auf­geht, schlägt die Poli­zei zu. Im Haus eines Rent­ners wird bei dem Groß­ein­satz ein beacht­li­ches Waf­fen­ar­se­nal gefun­den. Es geht um über 40 Lang- und Kurz­waf­fen, Muni­ti­on und Schwarz­pul­ver – ein Fall, der bei­spiel­haft für eine Ent­wick­lung steht, die zu wenig dis­ku­tiert wird. Alles wur­de von der Poli­zei sicher­ge­stellt.

Die Raz­zia begann um 7 Uhr mor­gens – in Beglei­tung der Poli­zei: Mit­ar­bei­ter der Waf­fen­be­hör­de. Die Akti­on fand unter gro­ßer Auf­merk­sam­keit der Anwoh­ner statt. Obwohl Deutsch­land sehr stren­ge Waf­fen­ge­set­ze hat, kom­men sol­che Waf­fen­fun­de immer wie­der vor. Oft sind die Besit­zer poli­tisch moti­viert und älte­ren Jahr­gangs. In aller Regel wer­den die Arse­na­le auf­ge­deckt, weil Bür­ger anony­me Hin­wei­se bei der Poli­zei ein­rei­chen.

Die Grün­de für den Waf­fen­be­sitz sind vom Alter abhän­gig

Exper­ten gehen in sol­chen Fäl­len von psy­cho­lo­gi­schen Hin­ter­grün­den aus. Wäh­rend jün­ge­re Waf­fen­be­sit­zer (wenn sie kei­ne Jäger oder Sport­schüt­zen sind), oft poli­tisch radi­ka­li­siert sind, geht es bei den älte­ren eher um Nost­al­gie, den Samm­ler­wert und die his­to­ri­sche Ver­gan­gen­heit der Waf­fen. Inso­fern sind sie in den Augen die­ser Leu­te in ers­ter Linie kein Gewalt­in­stru­ment.

Das Pro­blem dabei: Wenn die Waf­fen jah­re­lang nicht genutzt wer­den, Geneh­mi­gun­gen ablau­fen oder die Auf­be­wah­rung nicht an geän­der­te Rechts­la­gen ange­passt wird, dann wird der Besitz der Waf­fen schnell ille­gal.

Bei extre­mis­ti­schen Bestre­bun­gen müs­sen die Behör­den wach­sam sein

Bis­her ist indes nicht bekannt, ob der 80-Jäh­ri­ge im Rah­men sei­nes Waf­fen­be­sit­zes einen Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zess durch­lau­fen hat und extre­mis­ti­schem Gedan­ken­gut anhängt. Gera­de wenn Extre­mis­mus­be­zug nach­ge­wie­sen wird, müs­sen die Behör­den genau hin­schau­en.

Die Sta­tis­tik spricht eine deut­li­che Spra­che. Obwohl Waf­fen­be­sitz mit extre­mis­ti­schem Hin­ter­grund eher die Aus­nah­me ist, stei­gen sol­che Fäl­le an und wer­den auch von den Medi­en stark the­ma­ti­siert. In aller Regel sind die Betrof­fe­nen männ­lich, fort­ge­schrit­te­nen Alters und ehe­ma­li­ge Jäger oder Waf­fen­samm­ler.

Waf­fen­er­werb auf lega­le Wei­se hat in Deutsch­land hohe Hür­den

Auf­ga­be der Behör­den ist jetzt, das tat­säch­li­che Risi­ko für die All­ge­mein­heit ein­zu­schät­zen. In sol­chen Fäl­len wer­den immer wie­der Rufe nach Ver­schär­fung des Waf­fen­rechts laut. Aller­dings ist es in Deutsch­land bereits kom­pli­ziert genug, legal an eine schar­fe Waf­fe zu kom­men. An die Inter­es­sen­ten wer­den hohe Anfor­de­run­gen gestellt. Um einen Waf­fen­er­werbs­schein zu erhal­ten, müs­sen Antrag­stel­ler in Deutsch­land das 18. Lebens­jahr voll­endet haben, ihre waf­fen­recht­li­che Zuver­läs­sig­keit und per­sön­li­che Eig­nung nach­wei­sen, ihre Sach­kun­de im Umgang mit Waf­fen nach­wei­sen und ein berech­tig­tes Bedürf­nis für den Waf­fen­be­sitz glaub­haft machen.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige