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Poli­zei Gos­lar führt umfang­rei­che Kon­troll­ak­ti­on gegen Eigen­tums­kri­mi­na­li­tät durch

Poli­zei­li­che Groß­kon­trol­len im Land­kreis Gos­lar zur Bekämp­fung der Eigen­tums­kri­mi­na­li­tät

Mit dem Beginn der dunk­le­ren Mona­te häu­fen sich erfah­rungs­ge­mäß die Ein­brü­che, was die Poli­zei Gos­lar zu einer inten­si­ven Akti­on ver­an­lass­te. Am Diens­tag wur­den im gesam­ten Land­kreis in Zusam­men­ar­beit mit ver­schie­de­nen Behör­den Groß­kon­trol­len durch­ge­führt, um der stei­gen­den Eigen­tums­kri­mi­na­li­tät ent­ge­gen­zu­wir­ken. Unter­stützt wur­den die loka­len Kräf­te von wei­te­ren Poli­zei­in­spek­tio­nen, der Zen­tra­len Poli­zei­di­rek­ti­on, Dienst­hund­füh­rern, der Poli­zei Sach­sen-Anhalt sowie von Zoll und dem Land­kreis Gos­lar.

Ab Mit­tag waren sowohl sta­tio­nä­re Kon­troll­stel­len an der Bun­des­stra­ße 6 und im Bereich See­sen an der B 243 ein­ge­rich­tet als auch mobi­le Kon­troll­teams im Ein­satz. Die­se Maß­nah­men führ­ten zu meh­re­ren Fest­stel­lun­gen und der Ein­lei­tung diver­ser Straf­ver­fah­ren.

An der Kon­troll­stel­le auf dem Park­platz Zie­gen­berg an der B 243 wur­den zwei Insas­sen eines VW Polo fest­ge­stellt, die Ein­bruch­werk­zeug bei sich tru­gen. Der Fah­rer stand zudem unter dem Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel, wor­auf­hin ein Straf­ver­fah­ren gegen ihn ein­ge­lei­tet wur­de. Ein wei­te­rer Vor­fall ereig­ne­te sich, als ein 29-jäh­ri­ger Fahr­zeug­füh­rer ver­such­te, die Kon­troll­stel­le zu umge­hen. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le durch ein mobi­les Team stell­te sich her­aus, dass der Fah­rer ohne die erfor­der­li­che Fahr­erlaub­nis unter­wegs war und unter Betäu­bungs­mit­teln stand. In sei­nem Fahr­zeug wur­de eine gerin­ge Men­ge Amphet­amin gefun­den.

Ein ähn­li­cher Vor­fall ereig­ne­te sich an der Kon­troll­stel­le an der Bun­des­stra­ße 6 zwi­schen Gos­lar und Bad Harz­burg, wo eine Fah­re­rin ohne Fahr­erlaub­nis und unter Ein­fluss von Amphet­amin ange­hal­ten wur­de. Für ihren Pkw bestand zudem kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung.

Ins­ge­samt wur­den durch die sta­tio­nä­ren und mobi­len Kon­trol­len 256 Kraft­fahr­zeu­ge und 326 Per­so­nen über­prüft, was zur Voll­stre­ckung eines Haft­be­fehls und zur Gewin­nung von Erkennt­nis­sen über mög­li­che tat­ver­däch­ti­ge Per­so­nen im Bereich Ein­bruch­dieb­stahl führ­te. Dar­über hin­aus wur­den ein Auf­ent­halts­ver­stoß, neun Fäl­le des Fah­rens unter Ein­fluss berau­schen­der Mit­tel, ein Fall von Alko­hol­ein­fluss am Steu­er sowie fünf arbeits­recht­li­che Ver­stö­ße durch den Zoll fest­ge­stellt und geahn­det. Ins­ge­samt erga­ben sich 28 Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten, und in zehn Fäl­len wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt.

Die Ergeb­nis­se der Groß­kon­trol­len bestä­ti­gen die Wirk­sam­keit der gemein­sa­men, behör­den­über­grei­fen­den Ein­satz­kon­zep­ti­on und unter­strei­chen die Bedeu­tung sol­cher Maß­nah­men für die Sicher­heit im Land­kreis Gos­lar.

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