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Poli­zei erin­nert an Ver­si­che­rungs­wech­sel für Klein­kraft­rä­der und E‑Scooter

Bad Harz­burg (red). Mit Beginn des Monats März hat das Poli­zei­kom­mis­sa­ri­at Bad Harz­burg bereits meh­re­re Ver­stö­ße gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz fest­ge­stellt. Die Beam­ten wei­sen dar­auf hin, dass für Klein­kraft­rä­der und E‑Scooter am 1. März ein neu­es Ver­si­che­rungs­jahr beginnt. Besit­zer die­ser Fahr­zeu­ge müs­sen daher recht­zei­tig eine neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen, da die­ser Vor­gang nicht auto­ma­tisch erfolgt.

Die jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wech­seln jähr­lich die Far­be, sodass die Poli­zei leicht erken­nen kann, ob ein Fahr­zeug mit gül­ti­gem Schutz unter­wegs ist. Wer ohne eine aktu­el­le Ver­si­che­rung fährt, begeht nicht nur eine Straf­tat nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, son­dern ist im Scha­dens­fall auch ohne Ver­si­che­rungs­schutz unter­wegs.

Die Poli­zei rät allen Hal­tern drin­gend, die Gül­tig­keit ihrer Ver­si­che­run­gen zu über­prü­fen, um Buß­gel­der oder straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen zu ver­mei­den.

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