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Poli­zei ent­deckt Urkun­den­fäl­schung: Bay­er mel­det ver­lo­re­nen Füh­rer­schein trotz Ent­zug in 2019

Am 27. Okto­ber 2025 lei­te­te die baye­ri­sche Poli­zei ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fäl­schung ein. Ein 27-jäh­ri­ger Mann aus Bay­ern woll­te am Mor­gen gegen 08:30 Uhr den Ver­lust sei­nes Füh­rer­scheins mel­den. Nor­ma­ler­wei­se stellt die Poli­zei in sol­chen Fäl­len eine Ver­lust­be­schei­ni­gung aus, die es ermög­licht, einen neu­en Füh­rer­schein zu bean­tra­gen und bei Ver­kehrs­kon­trol­len den Besitz einer Fahr­erlaub­nis nach­zu­wei­sen. Zusätz­lich wird das ver­lo­re­ne Doku­ment zur Fahn­dung aus­ge­schrie­ben.

Wäh­rend der Auf­nah­me der Ver­lust­mel­dung fie­len den Beam­ten jedoch Unstim­mig­kei­ten auf. Der Mann prä­sen­tier­te ein Foto des angeb­lich ver­lo­re­nen Füh­rer­scheins, was den Ver­dacht der Urkun­den­fäl­schung erhär­te­te. Eine Über­prü­fung mit der Füh­rer­schein­stel­le ergab, dass dem Mann bereits im Jahr 2019 die Fahr­erlaub­nis unwi­der­ruf­lich ent­zo­gen wur­de. Folg­lich dürf­te er gar kei­nen gül­ti­gen Füh­rer­schein besit­zen.

Die Unter­su­chung wei­ter­füh­ren­der, mög­li­cher­wei­se damit zusam­men­hän­gen­der Straf­ta­ten ist der­zeit noch im Gan­ge.

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