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Poli­zei ent­deckt Haken­kreuz-Schmie­re­rei­en an Mess­an­hän­ger in Hars­le­ben

In Hars­le­ben haben Poli­zei­be­am­te am Mon­tag­mor­gen, 15. Juni 2026, drei Haken­kreu­ze an einem Geschwin­dig­keits­mess­an­hän­ger fest­ge­stellt. Der Anhän­ger stand in der Otto-Beth­mann-Stra­ße.

Nach Anga­ben der Poli­zei hat­ten bis­lang unbe­kann­te Täter die Sym­bo­le mit brau­ner Sprüh­far­be auf die Außen­sei­te des Anhän­gers gesprüht. Der Land­kreis Harz wur­de mit der Besei­ti­gung der Schmie­re­rei­en beauf­tragt.

Das Haken­kreuz gilt als Kenn­zei­chen ver­fas­sungs­wid­ri­ger Orga­ni­sa­tio­nen. Das Ver­wen­den sol­cher Kenn­zei­chen ist in Deutsch­land nach § 86a Straf­ge­setz­buch bis auf weni­ge Aus­nah­men straf­bar. Die Poli­zei lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein.

Hin­wei­se zur Tat, zu mög­li­chen Tat­ver­däch­ti­gen oder zu Fahr­zeu­gen nimmt das Poli­zei­re­vier Harz in Hal­ber­stadt unter der Tele­fon­num­mer 03941/674–293 ent­ge­gen. Hin­wei­se kön­nen zudem über das elek­tro­ni­sche Poli­zei­re­vier des Lan­des Sach­sen-Anhalt gege­ben wer­den.

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