Kostenlose Parkflächen werden vor allem in Großstädten immer seltener. Die meisten Städte betreiben so genannte „Parkraumbewirtschaftungszonen“. Das bedeutet, dass die Nutzung des Parkraums kostenpflichtig über Parkscheinautomaten geregelt wird. Wer trotzdem ohne Parkschein parkt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit, da es sich in diesem Fall dann um unberechtigte Parkraumnutzung handelt. Weil es innerhalb der Bevölkerung noch viel Unsicherheit gibt, geben wir die nötigen Erklärungen.
Keine Geldstrafe und kein Bußgeld: Parken ohne Parkschein ist eine geringfügige Ordnungswidrigkeit
Weil das Parken ohne Parkschein in das Ordnungswidrigkeitenrecht und nicht ins Strafrecht fällt, sieht die Straßenverkehrsordnung für derartige Verkehrsverstöße ein Verwarnungsgeld und kein Bußgeld oder Punkte in Flensburg vor – und schon gar keine Geldstrafe. Der Bußgeldbereich wird erst ab einem Betrag von 60 Euro erreicht – Autofahrer können also aufatmen.
Wie teuer dieser Tatbestand „Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein“ wird, hängt entscheidend von der Parkdauer ab.
Verwarnungsgeld erhöht sich, je länger geparkt wird
Ist kein Parkschein vorhanden, können Kosten entstehen, wenn die Mitarbeiter vom Ordnungsamt einen Fahrzeugführer dabei erwischen. Wie hoch diese ausfallen, hängt maßgeblich davon ab, wie lange der Betroffene das Fahrzeug unentgeltlich auf dem jeweiligen Parkplatz abstellt.
Grundsätzlich gilt:
.. bis zu 30 Minuten 20 €
… bis zu 1 Stunde 25 €
… bis zu 2 Stunden 30 €
… bis zu 3 Stunden 35 €
… über 3 Stunden 40 €
Tipp: Beantragen Sie als Anwohner einen Anwohnerparkausweis
Die Verkehrsplanung hat auch die Entlastung von Anwohnern im Blick, die in der entsprechenden Parkzone eine Wohnung gemietet haben. Diese müssen nämlich nicht immer einen Parkschein als Parkausweis ziehen, sondern können einen Anwohnerparkausweis beim zuständigen Bürgeramt beantragen.
Damit Sie einen Antrag auf den Parkausweis für Anwohner stellen können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nur tatsächlich Berechtigte den Anwohnerparkausweis erhalten.
Zunächst müssen Sie natürlich innerhalb der beantragten Parkzone behördlich gemeldet sein. Auch das Kraftfahrzeug, für welches Parkausweis ausgestellt werden soll, muss nachweislich dauerhaft genutzt werden. So soll vermieden werden, dass sich Anwohner durch den Parkausweis nur einen günstigen Dauerparkplatz besorgen wollen.
Letztendlich muss das Kraftfahrzeug, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen, auf Sie selbst zugelassen sein. Die Anmeldung eines Kfz vom Partner ist nicht möglich, wenn dieser nicht in der Parkzone behördlich gemeldet ist. Zudem können Sie immer nur einen Anwohnerparkausweis beantragen. Wer also mehrere Kraftfahrzeuge nutzt, muss diese anderweitig abstellen.