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Nur acht Tage nach Beschluss: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Halberstadt (red). Nur acht Tage nach dem Erlass eines Haftbefehls konnte dieser voll-streckt werden: Am Dienstag, 20. August, kontrollierte eine Streife im Hauptbahnhof Halberstadt gegen 15:15 Uhr einen Passanten.

Der Abgleich seiner persönlichen Daten im Fahndungssystem der Polizei ergab jenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal. Demnach verurteilte das Amtsgericht Stendal den 32-jährigen Deutschen im Januar dieses Jahres wegen Beleidigungen in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1050 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen.

Da der Gesuchte weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erfolgte am 12. August 2024 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann, nahmen ihn fest und zunächst mit auf die Dienststelle. Da er das Geld auch an diesem Tag nicht begleichen konnte, wurde er im Anschluss an eine Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde informierten die Einsatzkräfte abschließend über den Vollzug und den Verbleib des Mannes.

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