Die „Hochpathogene Aviäre Influenza“ (kurz HPAI), auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest, breitet sich aktuell in Deutschland spürbar aus – besonders im Bundesland Niedersachsen. Die Ausbrüche betreffen sowohl Nutzgeflügelbetriebe als auch Wildvögel. Dieser Aufsatz untersucht Ursachen, Verlauf, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen im niedersächsischen Kontext.
Die Ausbreitung der Vogelgrippe in Niedersachsen zeigt eindrücklich, wie stark Tier‑, Natur- und Wirtschaftsschutz miteinander verflochten sind. Nur durch konsequente Biosicherheit, schnelle Meldung von Verdachtsfällen, kooperative Zusammenarbeit und Wachsamkeit lässt sich eine weitere Ausdehnung eindämmen.
Für die Zukunft bleibt wichtig, sowohl die Geflügelhaltung besser zu sichern als auch Wildvogel-Rast- und Zuggebiete im Blick zu behalten. Die Bevölkerung kann mithelfen – etwa durch Melden toter Wildvögel, Anleinen von Haustieren und Grundhygiene im Umgang mit Geflügel.
Ursachen der Ausbreitung sind vielschichtig
Bei dem Erreger handelt es sich um Influenzaviren des Typs A, insbesondere der Subtypen H5 und H7, die bei Vögeln hoch ansteckend sind. Wildvögel gelten besonders als Überträger: Insbesondere Zugvögel wie Kranich ziehen durch Niedersachsen und können Viren über große Distanzen verbreiten. Ein weiterer Faktor ist die Nutzgeflügelhaltung. In Niedersachsen gibt es eine hohe Dichte an Geflügelbetrieben. Das schafft günstige Bedingungen für eine rasche Ausbreitung.
Biosicherheitsmängel verschärfen das Problem. Auch wenn vielerorts Maßnahmen ergriffen wurden, sind nicht alle Betriebe ausreichend geschützt oder melden Verdachtsfälle schnell genug.
Angespannte Lage in Niedersachsen
Laut dem Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden seit 01. Januar 2025 insgesamt 36 Ausbrüche gezählt (Stand 03.11.2025) mit über 509.560 getöteten Vögeln.
Weitere Berichte sprechen von deutlich mehr: z. B. zum 07.11.2025: 38 Ausbrüche bei Geflügelhaltungen plus mindestens 90 Nachweise bei Wildvögeln seit Oktober. In vielen Landkreisen wurde eine Stallpflicht oder Aufstallung angeordnet, etwa in Bereichen mit hoher Wildvogelaktivität oder vielen Geflügelbetrieben.
Die Ausbreitung erfolgt nicht nur bei Nutztieren, sondern auch bei Wildvögeln: tote oder stark geschwächte Kraniche wurden vermehrt gesichtet.
Vogelgrippe hat Auswirkungen auf viele Bereiche
Große wirtschaftliche Schäden durch Keulung (Tötung) betroffener Tierbestände und die damit verbundenen Aufwendungen für Desinfektion und Sperrzonen. Beispielsweise wurden allein in einem Betrieb im Landkreis Vechta rund 38.000 Legehennen getötet.
Einschränkungen im Transport und Handel von Geflügel und Eiern – was die logistische und betriebliche Organisation belastet.
Wildvögel, insbesondere Kraniche oder andere Wasservögel, sind betroffen – mit möglichen Auswirkungen auf Populationen und Rast-/Zuggebiete. Naturschutzbehörden und Tierpflegestationen müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen, z. B. keine Außenhaltung von Vögeln in Zoos und Tierparks.
Nach aktuellem Stand ist das Risiko einer Ansteckung von Menschen gering. Dennoch gilt Vorsicht: etwa nicht berühren von toten Wildvögeln, Haustiere (z. B. Hunde) anleinen, Hygiene beim Geflügel halten.






















