Anzeige

Neue­rung bei Jagd­schein­ver­län­ge­rung: Jäger wer­den um zeit­na­he Antrag­stel­lung gebe­ten

Hal­ber­stadt (red). Wer Besit­zer eines Jagd­schei­nes ist, muss eine ent­spre­chen­de Zuver­läs­sig­keits­prü­fung durch­lau­fen. Die­se über­nimmt auf­grund einer Ände­rung im Waf­fen- und Jagd­ge­setz die Unte­re Jagd­be­hör­de des Land­krei­ses Harz. Dies hat zur Fol­ge, dass die Jagd­be­hör­de der Waf­fen­be­hör­de die erfor­der­li­chen Per­so­nen­da­ten über­mit­teln muss.

Dafür müs­sen Jäger einen schrift­li­chen Antrag auf Ver­län­ge­rung oder Neu­er­tei­lung an die Jagd­be­hör­de sen­den. Erst nach erfolg­ter Antrag­stel­lung kann dann die gefor­der­te Über­prü­fung der Zuver­läs­sig­keit erfol­gen. Die­se dau­ert cir­ca acht bis zehn Wochen, da meh­re­re Behör­den und Regis­ter abge­fragt wer­den.  Die Jäger wer­den daher gebe­ten, ihre Anträ­ge recht­zei­tig – mög­lichst bis zum 31. Janu­ar 2025 – bei der Unte­ren Jagd­be­hör­de des Land­krei­ses Harz ein­zu­rei­chen. Dies kann per Post oder E‑Mail erfol­gen, die benö­tig­ten Anträ­ge sind auf der Inter­net­sei­te des Land­kreis Harz unter www.kreis-hz.de/de/waffen-jagd-fischerei.html zu fin­den.

Sobald die Ergeb­nis­se der Abfra­ge bei der Unte­ren Jagd­be­hör­de vor­lie­gen, wer­den die Antrag­stel­ler kon­tak­tiert, um einen Ter­min zur Jagd­schein­ver­län­ge­rung zu ver­ein­ba­ren.

Hin­ter­grund des neu­en Pro­ze­de­res ist eine Ände­rung des Waf­fen- und Jagd­ge­set­zes vom 31. Okto­ber 2024 hin­sicht­lich der erfor­der­li­chen Zuver­läs­sig­keits­über­prü­fun­gen.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige