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Ab drei Mona­ten: Män­ner zwi­schen 17 und 45 dür­fen Deutsch­land ohne Bun­des­wehr-Geneh­mi­gung nicht mehr ver­las­sen

Männer zwischen 17 und 45 brauchen seit Januar für längere Auslandsaufenthalte die Genehmigung der Bundeswehr
Männer zwischen 17 und 45 brauchen seit Januar für längere Auslandsaufenthalte die Genehmigung der Bundeswehr

Rück­wir­kend seit Janu­ar ist in Deutsch­land eine neue Rege­lung im Wehr­pflicht­ge­setz in Kraft, die ins­be­son­de­re Män­ner im Alter zwi­schen 17 und 45 Jah­ren betrifft. Wie u.a. “WELT.online” und das “Han­dels­blatt” berich­ten, ist es künf­tig erfor­der­lich , für län­ge­re Aus­lands­rei­sen eine Geneh­mi­gung des Kar­rie­re­cen­ters der Bun­des­wehr ein­zu­ho­len. Die­se Maß­nah­me hat sowohl poli­tisch als auch gesell­schaft­lich eine inten­si­ve Dis­kus­si­on aus­ge­löst. In der Harz­re­gi­on wür­de die­se Rege­lung tau­sen­de von jun­gen Män­nern betref­fen.

Ände­rung gilt rück­wir­kend seit Janu­ar: Hin­ter­grund der neu­en Rege­lung

Die Bun­des­re­gie­rung reagiert mit die­ser Anpas­sung auf die ver­än­der­te sicher­heits­po­li­ti­sche Lage in Euro­pa. Ziel ist es, im Ernst­fall schnel­ler auf per­so­nel­le Res­sour­cen zugrei­fen zu kön­nen. Die neue Vor­schrift knüpft an bestehen­de Struk­tu­ren der Wehr­pflicht an, erwei­tert jedoch deren prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen im All­tag deut­lich.

Von der Rege­lung betrof­fen sind vor allem Män­ner im Alter zwi­schen 17 und 45 Jah­ren, die grund­sätz­lich wehr­pflich­tig oder poten­zi­ell ein­be­ruf­bar sind. Frau­en sowie älte­re Jahr­gän­ge fal­len der­zeit nicht unter die­se Vor­schrift.

Was gilt als „län­ge­re Aus­lands­rei­se“?

Als geneh­mi­gungs­pflich­tig gel­ten in der Regel Auf­ent­hal­te, die sich über min­des­tens drei Mona­te Mona­te erstre­cken.

Dazu zäh­len ins­be­son­de­re lang­fris­ti­ge beruf­li­che oder pri­va­te Aus­lands­auf­ent­hal­te sowie Stu­di­en- oder Arbeits­auf­ent­hal­te außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Kurz­rei­sen, etwa Urlau­be von weni­gen Tagen, blei­ben hin­ge­gen in den meis­ten Fäl­len geneh­mi­gungs­frei.

Ablauf der Geneh­mi­gung

Wer eine ent­spre­chen­de Rei­se plant, muss im Vor­feld einen Antrag bei der zustän­di­gen Stel­le der Bun­des­wehr stel­len. Dabei sind Rei­se­zweck und Dau­er anzu­ge­ben. Anschlie­ßend erfolgt eine Prü­fung durch die Behör­de.

Da die Bear­bei­tungs­zeit vari­ie­ren kann, wird emp­foh­len, den Antrag früh­zei­tig ein­zu­rei­chen.

Kri­tik und Dis­kus­si­on

Die neue Rege­lung wird kon­tro­vers dis­ku­tiert. Kri­ti­ker sehen dar­in eine Ein­schrän­kung der per­sön­li­chen Frei­heit, wäh­rend Befür­wor­ter die Maß­nah­me mit der Not­wen­dig­keit der natio­na­len Sicher­heit begrün­den. Auch Rechts­exper­ten beschäf­ti­gen sich der­zeit mit der Fra­ge, inwie­weit die Vor­schrift mit bestehen­den Grund­rech­ten ver­ein­bar ist.

Aus­wir­kun­gen auf Rei­sen und Kar­rie­re

Für jun­ge Män­ner kann die Rege­lung kon­kre­te Fol­gen haben. So sind Ver­zö­ge­run­gen bei Aus­lands­se­mes­tern mög­lich, eben­so wie Ein­schrän­kun­gen bei inter­na­tio­na­len Job­an­ge­bo­ten. Zudem ent­steht eine gewis­se Pla­nungs­un­si­cher­heit bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten im Aus­land. Unter­neh­men und Bil­dungs­ein­rich­tun­gen außer­halb Deutsch­lands ver­fol­gen die Ent­wick­lung daher auf­merk­sam.

Die neue Wehr­pflicht-Rege­lung bringt spür­ba­re Ver­än­de­run­gen für vie­le Män­ner in Deutsch­land mit sich. Wer eine län­ge­re Aus­lands­rei­se plant, soll­te sich früh­zei­tig über mög­li­che Geneh­mi­gungs­pflich­ten infor­mie­ren und ent­spre­chen­de Schrit­te ein­lei­ten. Wie sich die Vor­schrift lang­fris­tig aus­wir­ken wird, bleibt abzu­war­ten – fest steht jedoch, dass sie die Debat­te über Wehr­pflicht und indi­vi­du­el­le Frei­heit neu ent­facht hat.

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