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Neue Geschwin­dig­keits­be­gren­zung am Schul­zen­trum Gol­de­ne Aue

Gos­lar (red). Die Stadt­ver­wal­tung hat eine wich­ti­ge Maß­nah­me zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit im Bereich des Schul­zen­trums in der Wach­tel­pfor­te und der Born­hardt­stra­ße ergrif­fen: Zum Schutz der Schü­le­rin­nen und Schü­ler wur­de in die­sem Bereich eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 Kilo­me­ter pro Stun­de ein­ge­führt. Die Rege­lung ist zunächst befris­tet und gilt bis zum voll­stän­di­gen Rück­bau des bis­he­ri­gen Schul­ge­bäu­des. Wäh­rend die­ser Zeit wird die Ein­hal­tung der Geschwin­dig­keits­be­gren­zung durch regel­mä­ßi­ge Kon­trol­len sicher­ge­stellt. Im Zuge des Rück­baus wird auch die Neu­ord­nung der Wege­ver­bin­dun­gen für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler geprüft. Anschlie­ßend erfolgt eine Bewer­tung, ob die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung wei­ter­hin erfor­der­lich ist.

Foto: Stadt Gos­lar

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