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Neue Dienst­ver­ein­ba­rung – Das Job­Rad kann star­ten

Die Mitarbeitervertreter Matthias Kreutzke und Sebastian Schmidt bei der Unterzeichnung der Dienstvereinbarung mit dem kaufmännischen Vorstand Stephan Zwick und dem pädagogisch-diakonischen Vorstand Ronny Rösler (v.l.n.r.).

Nein­stedt (red.) Es ist so weit: Mit der Unter­zeich­nung der Dienst­ver­ein­ba­rung am 19. März 2025 zwi­schen dem Vor­stand als Dienst­ge­ber und der Gesamt­mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung der Evan­ge­li­schen Stif­tung Nein­stedt erfüllt sich ein lang geheg­ter Wunsch der Mit­ar­bei­ter­schaft.

Nach inten­si­ven Ver­hand­lun­gen konn­ten sich Dienst­ge­ber und Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung auf eine erfreu­li­che Rege­lung eini­gen: Eine neue Dienst­ver­ein­ba­rung ermög­licht den Mit­ar­bei­ten­den künf­tig die Nut­zung eines Job­Rads.

Die­ses Ange­bot bringt zahl­rei­che Vor­tei­le mit sich. Durch das Lea­sing-Modell pro­fi­tie­ren die Beschäf­tig­ten von steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen und kön­nen hoch­wer­ti­ge Fahr­rä­der oder E‑Bikes zu attrak­ti­ven Kon­di­tio­nen nut­zen. Zudem för­dert das Job­Rad gesund­heits­be­wuss­tes und umwelt­freund­li­ches Pen­deln, redu­ziert den CO₂-Aus­stoß und trägt zur per­sön­li­chen Fit­ness bei.

Mit die­ser Ver­ein­ba­rung set­zen Dienst­ge­ber und Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung gemein­sam ein star­kes Zei­chen für nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät und betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung. Es haben sich bereits zahl­rei­che Inter­es­sen­ten gemel­det. Die Umset­zung ist ab dem 1. Mai 2025 geplant.

Hin­ter­grund:

Beim Job­Rad pro­fi­tie­ren Mit­ar­bei­ten­de von meh­re­ren steu­er­li­chen Ver­güns­ti­gun­gen, da das Fahr­rad oder E‑Bike über den Arbeit­ge­ber per Gehalts­um­wand­lung geleast wird. Die wich­tigs­ten Vor­tei­le sind:

  1. Erspar­nis durch Gehalts­um­wand­lung

    • Die Lea­sing­ra­te wird vom Brut­to­ge­halt abge­zo­gen, wodurch sich das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men redu­ziert.
    • Dadurch zah­len Mit­ar­bei­ten­de weni­ger Lohn­steu­er und Sozi­al­ab­ga­ben.
    • Die tat­säch­li­che Erspar­nis hängt von der Steu­er­klas­se und dem per­sön­li­chen Steu­er­satz ab.
  2. Mehr Net­to vom Brut­to

    • Durch die Kom­bi­na­ti­on aus gerin­ge­rem Brut­to­ge­halt und nied­ri­ge­rer Steu­er­last ergibt sich eine Erspar­nis von oft 20–40 % im Ver­gleich zum Direkt­kauf.
  3. Nut­zung für pri­va­te Fahr­ten

    • Das Job­Rad kann sowohl beruf­lich als auch pri­vat unein­ge­schränkt genutzt wer­den – ohne zusätz­li­che Steu­er­last.

Fazit: Das Job­Rad ist nicht nur umwelt­freund­lich, son­dern auch finan­zi­ell attrak­tiv, da es durch steu­er­li­che Ver­güns­ti­gun­gen deut­lich güns­ti­ger als ein Pri­vat­kauf ist.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter:
https://www.jobrad.org

Foto: Andre­as Damm / ESN

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