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Neue Betrugs­ma­sche in Gos­lar: Täter erbeu­ten Pay­Pal-Daten über Klein­an­zei­gen

Im Land­kreis Gos­lar hat sich eine neue Betrugs­ma­sche im Zusam­men­hang mit Pay­Pal-Zah­lun­gen eta­bliert, die bereits erheb­li­che finan­zi­el­le Schä­den ver­ur­sacht hat. Kri­mi­nel­le täu­schen auf Klein­an­zei­gen­por­ta­len Kauf­in­ter­es­se vor, um an die Pay­Pal-Zugangs­da­ten unvor­sich­ti­ger Ver­käu­fer zu gelan­gen.

Die Betrugs­ma­sche im Detail

Ste­phan Reis, Lei­ter des Fach­kom­mis­sa­ria­tes für Betrugs­de­lik­te bei der Poli­zei Gos­lar, erklärt die Vor­ge­hens­wei­se der Betrü­ger: Die Täter kon­tak­tie­ren Ver­käu­fer pri­va­ter Gegen­stän­de auf Klein­an­zei­gen­por­ta­len und zei­gen ver­meint­li­ches Inter­es­se. Sie for­dern die Ver­käu­fer auf, über einen zuge­sand­ten Link die Pay­Pal-Sei­te auf­zu­ru­fen und sich ein­zu­log­gen, um einen angeb­lich bereits initi­ier­ten Zah­lungs­ein­gang zu bestä­ti­gen. Der Link führt jedoch zu einer gefälsch­ten Pay­Pal-Sei­te, auf der die Ver­käu­fer unwis­sent­lich ihre Log­in-Daten ein­ge­ben.

Fol­gen des Betrugs

Mit den erschwin­del­ten Zugangs­da­ten log­gen sich die Kri­mi­nel­len in die Pay­Pal-Kon­ten der Opfer ein. Dort ver­an­las­sen sie über die Opti­on “Freun­de und Fami­lie” Geld­trans­fers zu ande­ren, zuvor mit fal­schen Per­so­na­li­en ange­leg­ten Pay­Pal-Kon­ten. Die­se Trans­ak­tio­nen sind gebüh­ren­frei, ver­schlei­ern die Finanz­flüs­se schnell und sind für die Poli­zei schwer nach­voll­zieh­bar. Die bis­her bekannt­ge­wor­de­nen vier Fäl­le im Raum Gos­lar haben einen Gesamt­scha­den von etwa 5.000 Euro ver­ur­sacht.

War­nung und Rat­schlä­ge der Poli­zei

Tho­mas Kirch­ner, Beauf­trag­ter für Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Poli­zei Gos­lar, warnt vor der Nut­zung der “Freun­de und Familie”-Option bei Unbe­kann­ten. Die­se Zah­lungs­me­tho­de ist zwar gebüh­ren­frei, jedoch ohne den Käu­fer­schutz, der bei regu­lä­ren Käu­fen greift. Kirch­ner emp­fiehlt, die­se Funk­ti­on nur für Trans­ak­tio­nen inner­halb des ver­trau­ten Umfelds zu ver­wen­den und bei Unbe­kann­ten auf siche­re­re Zah­lungs­me­tho­den zurück­zu­grei­fen, auch wenn dies Über­wei­sungs­ge­büh­ren nach sich zieht. Betrof­fe­ne soll­ten außer­dem unver­züg­lich Pay­Pal infor­mie­ren, um wei­te­re Schrit­te ein­zu­lei­ten.

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