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Nach Anschlag auf Weih­nachts­markt: Hef­ti­ger Streit zwi­schen Sach­sen-Anhalt und Mag­de­burg über Digi­ta­li­sie­rung des Ret­tungs­diens­tes

Seit dem Anschlag auf den Weih­nachts­markt in Mag­de­burg ist klar: Der Ret­tungs­dienst in Sach­sen-Anhalt hat erheb­li­che Pro­ble­me bei der Ver­net­zung. Er drängt das Land, bei der Digi­ta­li­sie­rung Gas zu geben. Doch das Innen­mi­nis­te­ri­um sieht die Kom­mu­nen in der Ver­ant­wor­tung. Jetzt ist ein hef­ti­ger Streit über die Zustän­dig­keit ent­brannt.

Ver­tre­ter aus dem Ret­tungs­we­sen hat­ten im Unter­su­chungs­aus­schuss zum Anschlag im Land­tag zuletzt eine feh­len­de digi­ta­le Ver­net­zung beklagt. Teil­wei­se hät­ten Kli­nik­mit­ar­bei­ter ver­sucht, über die Not­ruf­num­mer die Leit­stel­le in Mag­de­burg zu errei­chen, um etwa Bet­ten­ka­pa­zi­tä­ten zu mel­den. Das sag­te der Lei­ter des Amtes für Brand­schutz, Ret­tungs­dienst und Kata­stro­phen­schutz der Lan­des­haupt­stadt Mag­de­burg, Frank Mehr der Deut­schen Pres­se­agen­tur. Es hät­te erheb­lich gehol­fen, wenn der Ret­tungs­dienst digi­tal ver­netzt gewe­sen wäre.

Bei einem Anschlag sind Bet­ten­ka­pa­zi­tä­ten der Kran­ken­häu­ser oft nicht bekannt

Obwohl nach dem Anschlag nicht für jedes Kran­ken­haus digi­tal ein­ge­se­hen wer­den konn­te, ob dort noch Not­fäl­le behan­delt wer­den kön­nen, weist das Innen­mi­nis­te­ri­um von Sach­sen-Anhalt die Ver­ant­wort­lich­keit der Lan­des­haupt­stadt Mag­de­burg zu.

Vor­der­grün­dig geht es um den soge­nann­ten inter­dis­zi­pli­nä­ren Ver­sor­gungs­nach­weis (IVE­NA). Die Kran­ken­häu­ser infor­mie­ren damit die jewei­li­gen Ret­tungs­dienst­leit­stel­len lau­fend über ihre ver­füg­ba­ren Behand­lungs­ka­pa­zi­tä­ten. Die Leit­stel­le gibt die­se Infor­ma­tio­nen aus der digi­ta­len Platt­form an den Ret­tungs­wa­gen wei­ter. Das funk­tio­niert häu­fig aber nur auf loka­ler Ebe­ne. Bei einem Anschlag mit so vie­len Ver­letz­ten wäre es wich­tig, auch die Bet­ten­ka­pa­zi­tä­ten im Umland zu ken­nen. Hier fehlt aber die Ver­net­zung.

Obwohl es ein IVE­NA-Modul gibt, das die­se Gesamt­über­sicht lie­fern kann – es nennt sich Mas­sen­an­fall von Ver­letz­ten (MANV) – kommt die­ses in Sach­sen-Anhalt bis­her nicht flä­chen­de­ckend zum Ein­satz. Das Innen­mi­nis­te­ri­um ist der Ansicht, dass die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te grund­sätz­lich Trä­ger des Ret­tungs­diensts sei­en. Wer MANV nut­zen wol­le, müs­se selbst aktiv wer­den und dafür sor­gen, dass Mit­ar­bei­ter der Leit­stel­le und von Kli­ni­ken geschult wer­den, so das Minis­te­ri­um gegen­über der dpa.

Ret­tungs­kräf­te in Sach­sen-Anhalt oft zu spät am Ein­satz­ort

In Sach­sen-Anhalt sind Ret­tungs­fahr­zeu­ge regel­mä­ßig nicht inner­halb der gesetz­li­chen Frist von zwölf Minu­ten vor Ort. Im ver­gan­ge­nen Jahr schaff­ten die Ret­tungs­kräf­te in kei­nem ein­zi­gen Land­kreis eine ange­streb­te Zieler­füllung von 95 Pro­zent, wie aus einer Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge des Landtagsab­geordneten Rüdi­ger Erben (SPD) her­vor­geht.

Die Anfra­ge zeig­te ein kla­res Bild: Die Stadt Des­sau-Roß­lau (91,6 Pro­zent) und der Land­kreis Anhalt-Bit­ter­feld (89,5) am bes­ten ab schnit­ten, der Land­kreis Jeri­chower Land (63,9) und die Lan­des­haupt­stadt Mag­de­burg (68,3) am schlech­testen.

Dabei ist die Maß­ga­be ein­deu­tig: Bei der ein­satz­pla­nung sind die Stand­or­te der Ret­tungs­wa­chen laut Innen­mi­nis­te­ri­um durch die Trä­ger des Ret­tungs­diens­tes so zu bestim­men, dass unter gewöhn­li­chen Bedin­gun­gen die Hilfs­frist in 95 Pro­zent aller Fäl­le ein­ge­hal­ten wer­den kann.

 

Foto: pix­a­bay

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