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„Miss­brauchs-Hor­ror“ von Gos­lar: Mut­ter strei­tet Betei­li­gung an Gewalt­ta­ten ab

Gos­lar (red). 2023 waren die Ange­klag­ten im Gos­la­rer Miss­brauchs-Pro­zess zu lan­gen Haft­stra­fen ver­ur­teilt wor­den – bis der Bun­des­ge­richts­hof das Urteil des Gerichts in Braun­schweig auf­hob. Jetzt kommt es zur Neu­auf­la­ge.

Nach­dem der Pro­zess gegen ein Ehe­paar aus dem Kreis Gos­lar wegen schwe­ren Miss­brauchs neu auf­ge­rollt wur­de, bestrei­tet die 54-jäh­ri­ge­Mut­ter jetzt, an den Taten betei­ligt gewe­sen zu sein. „Die ange­klag­ten Gewalt­ta­ten gab es nicht“, so der Anwalt der Frau. Im Namen sei­ner Man­dan­tin hat­te er eine ent­spre­chen­de Erklä­rung ver­le­sen. Wie der Ver­tei­di­ger im Land­ge­richt Braun­schweig wei­ter mit­teil­te, habe die Ange­klag­te nie die Hand gegen ihre mitt­ler­wei­le 26-jäh­ri­ge Toch­ter erho­ben, kei­ne Gewalt an ihr gedul­det und ihr auch nicht nach dem Leben getrach­tet. Der 58-jäh­ri­ge mit­an­ge­klag­te Stief­va­ter schweigt bis­lang zu den Vor­wür­fen.

Toch­ter als „Sex­skla­vin“ gehal­ten, dann ihren Tod geplant, um Tat zu ver­tu­schen

Dem Ehe­paar wird vor­ge­wor­fen, die Stief­toch­ter in der Ver­gan­gen­heit mehr­fach ver­ge­wal­tigt, miss­han­delt, ver­letzt und als eine Art „Sex­skla­vin“ zu haben. Laut Ankla­ge­schrift sol­len die bei­den den Tod ihrer Stief­toch­ter mit Tablet­ten geplant haben, weil die Miss­brauchsta­ten auf­zu­flie­gen droh­ten. Wie die Staats­an­walt­schaft bekannt gab, habe die Toch­ter nur mit­hil­fe eines mit einer Anwäl­tin ver­ein­bar­ten Code­worts recht­zei­tig geret­tet wer­den kön­nen. Die Eltern waren dar­auf­hin ver­haf­tet wor­den. Im ers­ten Pro­zess Mit­te Juni 2023 wur­de die Mut­ter zu einer Gesamt­frei­heits­stra­fe von 13,5 Jah­ren ver­ur­teilt, der Vater bekam neun Jah­re und sechs Mona­te.

Kein drin­gen­der Tat­ver­dacht – Urtei­le auf­ge­ho­ben

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hob die Braun­schwei­ger Urtei­le aller­dings wie­der auf mit der Begrün­dung, die Beweis­wür­di­gung sei lücken­haft gewe­sen. Das Ehe­paar sei zwar wei­ter­hin ver­däch­tig, da die Staats­an­walt­schaft eine gan­ze Rei­he belas­ten­der Indi­zi­en sehe, es gebe jedoch kei­nen drin­gen­den Tat­ver­dacht. Für den neu auf­ge­leg­ten Pro­zess sind vor der zustän­di­gen Straf­kam­mer Ter­mi­ne bis Ende Okto­ber geplant. Im Vor­der­grund wer­den dann die Aus­sa­ge­tüch­tig­keit und Ver­neh­mungs­fä­hig­keit des Opfers ste­hen.

Opfer bereits von eige­ner Freun­din miss­han­delt

Eine frü­he­re Part­ne­rin der Toch­ter war bereits im Jahr 2022 im Miss­brauchs-Pro­zess von Salz­git­ter wegen schwe­rer Miss­hand­lun­gen und Fol­ter an ihrer Freun­din zu mehr als sechs Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wor­den. Die damals 28-Jäh­ri­ge Miri­am A. gestand vor Gericht, unter ande­rem einen sexu­el­len Über­griff in einem beson­ders schwe­ren Fall, gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung, Frei­heits­be­rau­bung und ver­such­ten Tot­schlag an ihrer dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin ver­übt zu haben. Erst nach dem Urteil gerie­ten auch die Stief­eltern ins Visier der Ermitt­ler.

Die ange­klag­ten Eltern sol­len ihre Stief­toch­ter jah­re­lang sexu­ell miss­braucht haben.

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