Am frühen Morgen des 21. August 2025 lenkte ein Vorfall in Clausthal die Aufmerksamkeit auf sich, als ein 39-jähriger BMW-Fahrer verbotswidrig in die Schuleinfahrt einer Grundschule fuhr. Dies geschah um 07:30 Uhr während der Überwachung des Schulwegs. Bei der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle stellten die Beamten einen Atemalkoholwert von 0,47 Promille fest, der knapp unter der erlaubten Grenze von 0,49 Promille liegt. Obwohl keine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Fahrer erhoben wurde, informierte die Polizei die Führerscheinstelle des Landkreises Goslar über den Vorfall. Die Polizei Clausthal-Zellerfeld nutzte diesen Anlass, um erneut auf die Risiken hinzuweisen, die Alkoholkonsum und der Gebrauch anderer berauschender Substanzen im Straßenverkehr darstellen.
Nachmittägliche Kontrolle eines E‑Scooter-Fahrers
Ein weiterer Vorfall ereignete sich gegen 13:30 Uhr auf der Adolph-Roemer-Straße. Die Polizei stoppte einen 34-jährigen Mann, der einen E‑Scooter ohne die erforderliche Pflichtversicherung fuhr. Nach der Feststellung dieses Verstoßes wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter des E‑Scooters wurden Strafanzeigen gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Zusätzliche Verkehrswidrigkeiten im Tagesverlauf
Im Laufe des Tages stellte die Polizei Clausthal weitere Verkehrsverstöße fest, die vor allem das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten und die Nutzung von Handys während der Fahrt betrafen. Die betroffenen Fahrzeugführer müssen nun mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen rechnen. Diese Vorfälle unterstreichen die fortwährende Notwendigkeit, Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Verkehrsregeln zu ermahnen und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.