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Mas­sen­haf­ter Anla­ge­be­trug mit Kryp­to­wäh­run­gen, Online­de­vi­sen & Co. — Hohe Scha­dens­sum­men auch im Land­kreis Gos­lar

Gos­lar (red). Seit Beginn des Jah­res 2023 haben bereits mehr als 50 Men­schen aus dem Land­kreis Gos­lar Anzei­ge wegen Anla­ge­be­trugs erstat­tet, die Dun­kel­zif­fer der Opfer dürf­te aller­dings höher sein. Eben­so der finan­zi­el­le Scha­den, der allein bei den bis­lang bekann­ten Taten mehr als eine Mil­li­on Euro beträgt.

Der Lei­ter des Fach­kom­mis­sa­ri­ats für Betrugs­de­lik­te der Kri­po Gos­lar, zeigt sich besorgt ob des enor­men Anstie­ges die­ses Kri­mi­na­li­täts­phä­no­mens und beschreibt das per­fi­de Vor­ge­hen der Kri­mi­nel­len:

„Der Ablauf ist nahe­zu immer iden­tisch. Pri­vat­per­so­nen, die Gel­der aus einer Erb­schaft, einem Haus­ver­kauf oder von ihrem Erspar­tem gewinn­brin­gend anle­gen wol­len, wer­den auf ver­meint­lich neu­ar­ti­ge Online-Invest­ments im Zusam­men­hang mit Kryp­to­wäh­run­gen wie bei­spiels­wei­se Bit­co­ins auf­merk­sam. Zur Kun­den­ak­qui­se wer­den hier­zu durch die inter­na­tio­nal agie­ren­den Betrü­ger in gro­ßem Stil Wer­be­an­zei­gen auf ver­trau­ens­wür­di­gen Web­sei­ten wie bei­spiels­wei­se Nach­rich­ten­por­ta­len und in sozia­len Netz­wer­ken, Face­book, Insta­gram, You­Tube etc., geschal­tet sowie Spam-Mails ver­sandt. Um hier­bei die not­wen­di­ge Serio­si­tät vor­zu­täu­schen, wird bei die­sen Wer­be­ak­ti­vi­tä­ten nicht sel­ten ein ver­meint­li­cher Bezug zu bekann­ten TV-Sen­dun­gen wie „Höh­le der Löwen“ oder zu pro­mi­nen­ten Per­so­nen, etwa TV-Mode­ra­to­ren, her­ge­stellt, der natür­lich nicht exis­tiert.”

Per­so­nen, die ein Inter­es­se an den ver­hei­ßungs­vol­len Online-Anla­ge­mög­lich­kei­ten mit hohen Ren­di­te­aus­sich­ten gewon­nen haben, regis­trie­ren sich dann zunächst auf der bewor­be­nen und pro­fes­sio­nell gestal­te­ten Inter­net­prä­senz. „Anschlie­ßend über­wei­sen sie in gutem Glau­ben die gefor­der­te Erst­ein­la­ge, die in aller Regel nicht mehr als 250,- Euro beträgt. Die­se Sum­me ist von den Tätern bewusst so nied­rig ange­setzt wor­den, da sie für die meis­ten Inter­es­sen­ten kei­ne Hemm­schwel­le dar­stellt und für eine brei­te Mas­se erschwing­lich erscheint. Zudem sug­ge­riert auch das hier­für in Deutsch­land ange­ge­be­ne Ziel­kon­to eine gewis­se Serio­si­tät“, erläu­tert er.

Unmit­tel­bar dar­auf erfolgt dann die tele­fo­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me von einem ver­meint­li­chen Finanz­be­ra­ter. „In Wahr­heit han­delt es sich hier­bei jedoch um einen im Aus­land befind­li­chen betrü­ge­risch agie­ren­den Call-Cen­ter-Mit­ar­bei­ter, der von nun ab rhe­to­risch gewandt sei­nen neu­en ‚Kun­den‘ inten­siv betreu­en wird“, erklärt der Exper­te für Inter­net­kri­mi­na­li­ät. Und wei­ter: „Nicht sel­ten gelingt es die­sem, in den dar­auf­fol­gen­den Tagen und Wochen durch eine Viel­zahl von wei­te­ren Anru­fen und Mes­sen­ger­nach­rich­ten eine per­sön­li­che und emo­tio­na­le Bezie­hung zu sei­nen Kun­den auf­zu­bau­en und die­se davon zu über­zeu­gen, zur Errei­chung noch höhe­rer Gewin­ne immer wei­te­re und immer grö­ße­re Sum­men, die nun­mehr auf aus­län­di­sche Kon­ten zu über­wei­sen sind, zu inves­tie­ren.“

Zur Glaub­haft­ma­chung wer­den die­se Bera­tun­gen oft­mals durch das im Benut­zer­kon­to ein­seh­ba­re Online­dia­gramm flan­kiert, das dem Kun­den sei­ne angeb­lich bereits erwirt­schaf­te­ten Gewin­ne vor­gau­kelt. Tat­säch­lich sind sämt­li­che inves­tier­ten Gel­der jedoch längst in dunk­len Kanä­len der kri­mi­nel­len Netz­wer­ke ver­schwun­den.

Der Betrug fällt den Geschä­dig­ten meist erst dann auf, wenn die­se auf eine Aus­zah­lung ihrer Gewin­ne bestehen und sie mit faden­schei­ni­gen Aus­re­den immer wie­der ver­trös­tet wer­den. Hier­bei ver­su­chen die „Finanz­be­ra­ter“ ihre „Kun­den“ noch durch angeb­lich vor­aus­zu­zah­len­de Gewinn­steu­ern oder Gebüh­ren um wei­te­re Sum­men zu betrü­gen. Erst wenn dies nicht mehr funk­tio­niert, bre­chen die Kri­mi­nel­len den Kon­takt ab und löschen das ver­meint­li­che Kun­den­kon­to auf der betrü­ge­ri­schen Anla­ge­platt­form.

„Unse­re kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Erfah­run­gen zei­gen, dass die inves­tier­ten Gel­der in der Regel kom­plett ver­lo­ren sind, da die kom­ple­xen Struk­tu­ren der inter­na­tio­nal agie­ren­den Täter­grup­pen die Ver­schleie­rung sämt­li­cher Zah­lungs- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge fort­lau­fend per­fek­tio­niert haben“, so der Kri­po-Ermitt­ler. Selbst die Erst­ein­la­ge auf das deut­sche Kon­to ist nicht retour­nier­bar, da es sich hier­bei grund­sätz­lich um Geld­wä­sche­kon­ten han­delt, zu denen mehr­heit­lich kei­ne real exis­tie­ren­den Kon­to­in­ha­ber ermit­telt wer­den kön­nen.

Der­ar­ti­ge nega­ti­ve Erfah­run­gen haben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auch eine Rei­he von geschä­dig­ten Per­so­nen aus dem Land­kreis Gos­lar gemacht, wobei die Betrugs­zah­len fort­lau­fend anstei­gen. Ein Trend, den der Chef des Fach­be­rei­ches für Betrugs­de­lik­te mit gro­ßer Sor­ge betrach­tet:

Wäh­rend im Jahr 2023 noch 27 Betrugs­an­zei­gen die­ses als „Cyber­tra­ding-Fraud“ bezeich­ne­ten Phä­no­mens mit einer Scha­dens­hö­he von ins­ge­samt über 500.000 Euro zur Anzei­ge gebracht wur­den, lag in der ers­ten Jah­res­hälf­te 2024 bei nahe­zu der glei­chen Anzahl von Straf­an­zei­gen der Gesamt­scha­den bereits bei fast 1,1 Mil­lio­nen Euro. „Tra­gisch ist in eini­gen Fäl­len, dass sich die Geschä­dig­ten hier­bei selbst um ihr gesam­tes Ver­mö­gen gebracht haben und nun teil­wei­se gezwun­gen sind, ihre Häu­ser zu ver­kau­fen, um wie­der zah­lungs­fä­hig zu wer­den oder auch auf­ge­nom­me­ne Kre­di­te, die sie eben­falls für Ein­la­ge­zah­lun­gen genutzt haben, zurück­zah­len zu kön­nen“, zeigt der Lei­ter des Fach­kom­mis­sa­ri­ats die erschre­cken­den Fol­gen auf.

Bei deutschland‑, mit­hin euro­pa­wei­ter Bege­hungs­wei­se offen­bart allein das Hell­feld die­ser Betrugs­va­ri­an­te schwin­del­erre­gen­de Gewin­ne für die Betrü­ger, die alle ande­ren Gewin­ne aus Ver­mö­gens­straf­ta­ten in den Schat­ten stel­len. Hin­zu kommt das Dun­kel­feld, also die Sach­ver­hal­te, die von den Geschä­dig­ten aus den unter­schied­lichs­ten Grün­den nicht zur Anzei­ge gebracht wer­den.

Daher appel­liert der Ermitt­ler der Kri­po:

Unge­wöhn­lich hohe Gewin­ne mit wenig Ein­satz soll­te Sie immer miss­trau­isch machen.

Sei­en Sie zudem arg­wöh­nisch, wenn Sie Inves­ti­tio­nen in Kryp­to­wäh­run­gen vor­neh­men sol­len.

Inves­tie­ren Sie nur Gel­der in Anla­ge­for­men, deren Sys­te­ma­tik und Ent­wick­lun­gen Sie selbst ver­ste­hen.

Infor­mie­ren Sie sich vor einer Regis­trie­rung bei einer Online-Invest­ment­platt­form kos­ten­los bei der Unter­neh­mens­da­ten­bank der BaFin (Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht), ob die­se eine Erlaub­nis für Finanz­ge­schäf­te in Deutsch­land besitzt.

Kom­mu­ni­zie­ren Sie nur mit Invest­ment­platt­for­men, deren Serio­si­tät und Exis­tenz sie zwei­fels­frei über­prü­fen konn­ten, not­falls durch einen per­sön­li­chen Besuch.

Über­wei­sen Sie kei­ne Gel­der auf aus­län­di­sche Kon­ten, die im Zusam­men­hang mit der­ar­ti­gen Invest­ment­platt­for­men ste­hen.

Las­sen Sie sich bei Zwei­feln oder noch offe­nen Fra­gen durch einen ört­li­chen Finanz­be­ra­ter Ihres Geld­in­sti­tuts per­sön­lich bera­ten.

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