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Masern­schutz­imp­fung kann Leben ret­ten — In rund 1.000 Fäl­len wur­de der Impf­licht nicht nach­ge­kom­men

Land­kreis Gos­lar (red). Auf­grund der aktu­el­len Mel­dun­gen über eine Masern-Epi­de­mie in den USA mit meh­re­ren Todes­fäl­len, appel­liert das Gesund­heits­amt des Land­krei­ses Gos­lar an Per­so­nen, die Imp­fun­gen gegen Masern bis­her kri­tisch gegen­über­stan­den, ihre Ein­stel­lung zu die­sem The­ma zu über­den­ken.

Dass der aktu­el­le Aus­bruch in den USA mit über 1.000 erkrank­ten Per­so­nen bereits drei Todes­op­fer gefor­dert hat, macht deut­lich, dass es sich bei Masern nicht um eine harm­lo­se Kin­der­krank­heit han­delt. Das Masern­vi­rus wird als Tröpf­chen­in­fek­ti­on beim Spre­chen, Hus­ten oder Nie­sen über­tra­gen. Infi­zier­te kön­nen ande­re Men­schen bereits vor den ers­ten Krank­heits­zei­chen wie dem typi­schen Haut­aus­schlag anste­cken. Eine Infek­ti­on kann schwer­wie­gend ver­lau­fen und eine nach­hal­ti­ge Schwä­chung des Immun­sys­tems nach sich zie­hen.

Die Masern­schutz­imp­fung kann bei der Bekämp­fung die­ser gefähr­li­chen Krank­heit viel bewir­ken. Ein 93-pro­zen­ti­ger Schutz besteht bereits nach der ers­ten und ein 97-pro­zen­ti­ger Schutz nach der zwei­ten Imp­fung. Der viel zitier­te „klei­ne Piks“ beinhal­tet somit einen gro­ßen Schutz.

Die Ver­hält­nis­se in den USA sind mit den hie­si­gen Bedin­gun­gen nicht direkt ver­gleich­bar, aber es gilt, die Dyna­mik hin­sicht­lich der Anste­ckung kei­nes­falls zu unter­schät­zen. Auch im Land­kreis Gos­lar gibt es noch Eltern, die eine Imp­fung ihrer Kin­der hin­aus­zö­gern. Seit dem 1. März 2020 besteht in Deutsch­land eine Masern­impf­pflicht für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen.

Das Gesund­heits­amt zählt aktu­ell rund 1.000 gemel­de­te Fäl­le, bei denen der Impf­pflicht nicht nach­ge­kom­men wur­de. Zu den Fäl­len zäh­len sowohl Erwach­se­ne bestimm­ter Berufs­grup­pen als auch Kin­der, die den Kin­der­gar­ten oder die Schu­le besu­chen.

Daher wird jede und jeder Ein­zel­ne dazu auf­ge­ru­fen, sei­nen Impf­pass bezie­hungs­wei­se den Impf­pass der Kin­der zu kon­trol­lie­ren und feh­len­de Imp­fun­gen schnellst­mög­lich nach­ho­len zu las­sen.

Die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) emp­fiehlt die Masern-Imp­fung als MMR-Kom­bi­na­ti­ons­imp­fung mit ins­ge­samt zwei Impf­stoff­do­sen für alle Kin­der, wobei die ers­te Imp­fung frü­hes­tens im Alter von elf Mona­ten ver­ab­reicht wird.

Auch Erwach­se­nen wird seit 2010 eine ein­ma­li­ge MMR-Imp­fung als Stan­dard­imp­fung emp­foh­len, wenn sie nach 1970 gebo­ren sind und ihr Impf­sta­tus unklar ist oder sie in der Kind­heit kei­ne oder nur eine Imp­fung erhal­ten haben. Per­so­nen, die vor 1970 gebo­ren wur­den, haben mit hoher Wahr­schein­lich­keit die Masern durch­ge­macht und benö­ti­gen kei­ne Imp­fung. Eine indi­vi­du­el­le Bewer­tung ist ggf. nötig. Gern bie­tet die­se Bera­tung unser Kin­der- und Jugend­ärzt­li­che Dienst im Gesund­heits­amt an.

Ver­trau­ens­vol­le Bera­tung und die Imp­fung an sich bie­ten selbst­ver­ständ­lich alle nie­der­ge­las­se­nen Kin­der- und Haus­ärz­te gern an.

Foto: Sym­bol­fo­to

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