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Land­rat Bal­ce­row­ski appel­liert an Bund und Land: „Ein Wei­ter-so gefähr­det die Basis­ver­sor­gung der Har­zer Bevöl­ke­rung!“

Hal­ber­stadt (red). Land­rat Tho­mas Bal­ce­row­ski hat vier Wochen nach Jah­res­be­ginn die vor­läu­fi­ges Jah­res­schluss­rech­nung 2024 des Land­krei­ses öffent­lich vor­ge­stellt: Rund 21,4 Mil­lio­nen Euro beträgt das Minus. Schuld an dem Defi­zit sei­en nach Wor­ten des Land­ra­tes vor allem die erneut gestie­ge­nen Aus­ga­ben im Sozi­al- und Jugend­be­reich im oft­mals über­tra­ge­nen Wir­kungs­kreis, dem mit etwa 372,6 Mil­lio­nen Euro größ­ten Pos­ten des knapp 500-Mil­lio­nen-Vor­jah­res­etats. Das sind rund 76 Pro­zent aller Aus­ga­ben.

Des­halb appel­lier­te Bal­ce­row­ski ein­dring­lich an Bund und Land, nicht län­ger das im deut­schen Staats­recht ver­an­ker­te Kon­ne­xi­täts­prin­zip zulas­ten des Land­krei­ses Harz und sei­ner 20 kreis­an­ge­hö­ri­gen Städ­te und Gemein­den zu ver­let­zen. „Wer poli­ti­sche Ver­spre­chen in Geset­ze gießt und bei den damit ver­bun­de­nen Leis­tun­gen nicht für die not­wen­di­ge finan­zi­el­le Aus­stat­tung sorgt, begeht poli­ti­sche Zech­prel­le­rei“, so der Land­rat. „Wer Auf­ga­ben bestellt, muss die­se auch voll­um­fäng­lich bezah­len.“ Das ist seit Län­ge­rem nicht der Fall. Dadurch wer­de der Land­kreis – wie im Übri­gen das Gros aller deut­scher Land­krei­se – sehen­den Auges in finan­zi­el­le Schief­la­ge gebracht. Ein Wei­ter-so gefähr­de die
Basis­ver­sor­gung der Har­zer Bevöl­ke­rung, ergänzt er. „Wir sind dem­nächst Hand­lungs­un­fä­hig­keit“, beschreibt Tho­mas Bal­ce­row­ski die Dra­ma­tik der aktu­el­len Finanz­la­ge des Harz­krei­ses.

Im vor­läu­fi­gen Ergeb­nis­plan 2024 wur­den Erträ­ge in Höhe von 443,1 Mil­lio­nen Euro und Auf­wen­dun­gen in Höhe von 451,7 Mil­lio­nen ver­an­schlagt. Dar­aus ergab sich ein Fehl­be­trag von etwa 8,6 Mil­lio­nen Euro. Durch wei­te­re über­plan­mä­ßi­ge Auf­wen­dun­gen für das Dezer­nat für Sozi­al- und Jugend­ver­wal­tung erhöh­te sich der Fehl­be­trag um 15 Mil­lio­nen Euro auf 23,6 Mil­lio­nen Euro. Die Jah­res­rech­nung 2024 ergab am 27. Janu­ar 2025 ein vor­aus­sicht­li­ches Defi­zit in Höhe von 21,36 Mil­lio­nen Euro. Einer der Kos­ten­trei­ber ist die „Hil­fe zur Erzie­hung“, berich­tet die Kreis­so­zi­al­de­zer­nen­tin. Zwar habe die Zahl der Fäl­le kaum zuge­nom­men, dafür aber explo­die­ren nach Wor­ten von Hei­ke Schäf­fer die Kos­ten, die der Land­kreis Harz etwa für Per­so­nal oder Sach­kos­ten auf­wen­den muss – eine per Gesetz gere­gel­te Ver­pflich­tung.

„Um eine aus­kömm­li­che Finan­zie­rung der Auf­ga­ben der Sozi­al- und Jugend­ver­wal­tung sicher­zu­stel­len, ist eine wei­te­re Finan­zie­rung durch das Land Sach­sen-Anhalt erfor­der­lich“, ist der Land­rat über­zeugt. Das Land Sach­sen-Anhalt stell­te 2024 im Rah­men des Finanz­aus­gleichs­ge­set­zes (FAG) Zuwen­dun­gen in Höhe von rund 57 Mil­lio­nen Euro bereit. Das ent­spricht einer Unter­fi­nan­zie­rung von rund 67,6 Mil­lio­nen Euro. Mit dem Wis­sen, dass die Auf­trags­kos­ten­pau­scha­le in Höhe von 36,3 Mil­lio­nen Euro nicht kom­plett der Deckung der Auf­ga­ben­wahr­neh­mung der Sozi­al- und Jugend­ver­wal­tung dient, wird dies aller­dings hilfs­wei­se unter­stellt. Danach besteht noch immer eine Unter­fi­nan­zie­rung in Höhe von
31,3 Mil­lio­nen Euro. Setzt der Harz­kreis nun zur Finan­zie­rung der Auf­ga­ben­er­fül­lung der Sozi­al- und Jugend­ver­wal­tung die bei den kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den erho­be­ne Kreis­um­la­ge (2024:  85,81 Mil­lio­nen Euro) ein, ste­hen damit für die Gesamt­de­ckung aller ande­ren Auf­ga­ben des Haus­hal­tes des Land­krei­ses Harz nur noch 54, 5 Mil­lio­nen Euro zur Deckung aus der Kreis­um­la­ge zur Ver­fü­gung ste­hen.

Dem Kos­ten­an­stieg und der defi­zi­tä­ren Auf­ga­ben­fi­nan­zie­rung durch Land und Bund vor allem sozia­len Bereich setzt der Land­kreis Harz unter­schied­li­che Kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men ent­ge­gen;  Haus­halts­sper­re in Höhe von 5,9 Mil­lio­nen Euro, Stand­ort­kon­zep­ti­on mit einer Ver­rin­ge­rung von 15 auf dann drei Stand­or­te sowie Stel­len­kon­so­li­die­rungs­maß­nah­men, bei dem bis 2027 schritt­wei­se etwa 70 unbe­setz­te und frei­wer­den­de Stel­len abge­baut wer­den. Allein bei den Per­so­nal­kos­ten wur­den im Jahr 2024 rund 3,4 Mil­lio­nen Euro ein­ge­spart.

Die Fol­ge des 21-Mil­lio­nen-Lochs im Kreis­haus­halt des Vor­jah­res tref­fen die Harz-Regi­on in einer  „veri­ta­blen Wirt­schafts­kri­se“ (Land­rat Bal­ce­row­ski) direkt: Denn es ent­fal­len die in der Wirt­schaft und im Hand­werk drin­gend benö­tig­ten öffent­li­chen Auf­trä­ge für Schul­sa­nie­run­gen oder für Arbei­ten an Stra­ßen und Rad­we­gen.

Trotz sei­ner Finanz­not wer­de der Land­kreis die Städ­te und Gemein­den im gera­de begon­ne­nen Jahr 2025 nicht mit einer Erhö­hung der Kreis­um­la­ge belas­ten. „Die bleibt unver­än­dert bei 38,9 Pro­zent“, ver­si­chert Land­rat Tho­mas Bal­ce­row­ski. Denn er weiß: Die Ent­wick­lung des ein­woh­ner­stärks­ten Land­krei­ses Sach­sen-Anhalt fin­det in den Orten statt. Und auch, wenn der Harz­kreis aktu­ell mit höhe­ren Zuwei­sun­gen aus dem FAG rech­nen kann, weiß der Land­rat schon jetzt: „Ich rech­ne im Kreis­haus­halt 2025 mit einem Defi­zit im ein­stel­li­gen Mil­lio­nen-Bereich.“ Am 26. März soll der Kreis­tag über den Haus­halt 2025 ent­schei­den.

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