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Land­kreis Harz fasst Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für neue Depo­nie in Rein­stedt

Land­kreis Harz (red.) Der Land­kreis Harz hat den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zur Errich­tung und zum Betrieb einer Depo­nie der Depo­nie­klas­se 0 in Rein­stedt gefasst. Die „REG Rein­sted­ter Ent­sor­gungs­ge­sell­schaft mbH“ mit Sitz in Falkenstein/Harz, Orts­teil Rein­stedt, hat­te im Jahr 2021 den Geneh­mi­gungs­an­trag gestellt. Der geplan­te Depo­nie-Stand­ort befin­det sich nörd­lich von Rein­stedt an der Kreis­stra­ße 1368 auf bereits ver­füll­ten Flä­chen der Rein­sted­ter Kies­wer­ke GmbH.

Dem Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vor­aus­ge­gan­gen war unter ande­rem die Ein­ho­lung ver­schie­de­ner Stel­lung­nah­men von ande­ren Behör­den und Natur­schutz­ver­ei­ni­gun­gen, die Erör­te­rung der Antrags­un­ter­la­gen mit Ein­wen­dern und Trä­gern öffent­li­cher Belan­ge sowie eine Aktua­li­sie­rung not­wen­di­ger Unter­la­gen durch die Vor­ha­ben­trä­ge­rin und deren Anhö­rung zum Ent­wurf des Beschlus­ses. „Das Vor­ha­ben ist umwelt­ver­träg­lich, es lie­gen kei­ne zwin­gen­den Ver­sa­gungs­grün­de vor“, unter­streicht Tors­ten Sinne­cker, der beim Land­kreis Harz das Umwelt­amt lei­tet.

Das Ver­fah­ren war in sei­ner Dimen­si­on in der Geschich­te des Land­krei­ses Harz bis­lang ein­ma­lig. Für den vom Rein­sted­ter Unter­neh­men beab­sich­tig­ten, kreis­wei­ten ers­ten Depo­nie-Neu­bau in der Zustän­dig­keit des Land­krei­ses seit mehr als 35 Jah­ren hat sich der Land­kreis Harz zur Unter­stüt­zung in die­sem hoch­kom­ple­xen und for­mel­len Ver­fah­ren für einen exter­nen Rechts­an­walt ent­schie­den.

Der nun erlas­se­ne Plan­fest­stel­lungs­be­schluss ist sozu­sa­gen die Erlaub­nis für die Errich­tung und den Betrieb der Depo­nie „Froser Berg“ und umfasst alle even­tu­ell erfor­der­li­chen Ein­zel­ge­neh­mi­gun­gen, Zustim­mun­gen oder Erlaub­nis­se für das fest­ge­stell­te Vor­ha­ben. Für Gebäu­de, Zufahr­ten und wei­te­re Details wird vor Beginn der Bau­ar­bei­ten noch eine Aus­füh­rungs­pla­nung benö­tigt.

Die Depo­nie soll abschnitts­wei­se gebaut und betrie­ben wer­den und kann Abfäl­le auf einer Betriebs­flä­che von ins­ge­samt 14,6 Hekt­ar auf­neh­men. Die zuläs­si­ge Gesamt­hö­he beträgt 27 Meter über der Gelän­de­ober­kan­te bei einem geplan­ten Depo­nie­vo­lu­men von 1,52 Mil­lio­nen Kubik­me­tern. Die pro­gnos­ti­zier­te Betriebs­dau­er und die an die Abla­ge­rung anschlie­ßen­de Rekul­ti­vie­rung betra­gen min­des­tens 15 Jah­re. Anschlie­ßend wird die Depo­nie im Rah­men einer zehn­jäh­ri­gen Nach­sor­ge­pha­se wei­ter­hin regel­mä­ßig umwelt­fach­lich über­wacht.

„Ein­ge­la­gert wer­den dür­fen rein mine­ra­li­sche Abfäl­le“, sagt Sinne­cker. Als Abfall­ar­ten zuge­las­sen hat der Land­kreis Harz gemäß sei­nes Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses etwa Boden und Stei­ne, Flie­sen, Zie­gel, Kera­mik sowie Ofen­schla­cke oder Gleis­schot­ter.

Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss umfasst knapp 360 Sei­ten. Die­ser ent­hält – wie auch die was­ser­recht­li­che Erlaub­nis – ver­schie­de­ne Neben­be­stim­mun­gen. Das sind Auf­la­gen und Bedin­gun­gen, die etwa den Depo­nie­bau und ‑betrieb, den Natur­schutz, das Was­ser­recht, den Immis­si­ons­schutz, den Denk­mal­schutz sowie das Bau­recht betref­fen. So limi­tiert der Land­kreis Harz den LKW-Ver­kehr auf höchs­tens 40 Stück pro Tag und ver­bie­tet die Annah­me geruchs­in­ten­si­ver Abfäl­le. Zum Schutz vor Staub­ver­we­hun­gen sind unbe­fes­tig­te Fahr­we­ge regel­mä­ßig zu befeuch­ten. Zudem sind die gesetz­li­chen Rege­lun­gen der „Ver­ord­nung über Depo­nien und Lang­zeit­la­ger“ vom Betrei­ber ein­zu­hal­ten.

Außer­dem hat der Land­kreis Harz als Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de über die Stel­lung­nah­men und mehr als 1.000 the­men­be­zo­ge­ne Ein­wen­dun­gen ent­schie­den, über die es bei der Erör­te­rung vor der Anhö­rungs­be­hör­de kei­ne Eini­gung gab. Die Beden­ken gal­ten über­wie­gend dem Schutz der Umwelt und ein­zel­ner Schutz­gü­ter, etwa dem Grund­was­ser oder Belan­gen des Arten­schut­zes. Auch Luft­be­ein­träch­ti­gun­gen wur­den befürch­tet. Die Neben­be­stim­mun­gen die­nen dazu, Aus­wir­kun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen für Bür­ger und Schutz­gü­ter zu ver­mei­den oder zu mini­mie­ren.

Wie geht es im Depo­nie­ver­fah­ren jetzt wei­ter?

Nach der amt­li­chen Bekannt­ma­chung am 23. März im „Har­zer Kreis­blatt“ liegt der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vom 7. bis 22. April 2025 zusam­men mit einer Aus­fer­ti­gung des fest­ge­stell­ten Plans jeweils in den Räu­men der Stadt Falkenstein/Harz und der Stadt See­land aus. Zudem ist er auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses Harz ein­seh­bar.

„Mit Ende der öffent­li­chen Aus­le­gungs­frist gilt der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss bei den rund 1.000 Ein­wen­dern und Betrof­fe­nen als zuge­stellt, und die Rechts­be­helfs­frist von einem Monat beim Ver­wal­tungs­ge­richt Mag­de­burg beginnt“, hebt Umwelt­amts­lei­ter Tors­ten Sinne­cker her­vor.

Land­kreis Harz begrenzt Trag­fä­hig­keit auf 7,5 Ton­nen

Der Land­kreis Harz beschränkt auf den Stra­ßen in und um Rein­stedt die Ton­na­ge. Ziel ist eine Ent­las­tung des Ortes vom Schwer­last­ver­kehr. Dem­nach hat der „Sach­be­reich Ver­kehrs­or­ga­ni­sa­ti­on“ beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt des Land­krei­ses Harz für die Kreis­stra­ße 1369 ab Orts­aus­gang Erms­le­ben über die Orts­durch­fahrt Rein­stedt bis zur Kreis­gren­ze in Rich­tung Hoym ein Höchst­ge­wicht von 7,5 Ton­nen fest­ge­legt. Bereits auf der Orts­durch­fahrt in Erms­le­ben ver­wei­sen Hin­weis­schil­der auf die­se Begren­zung.

Eben­falls auf 7,5 Ton­nen begrenzt ist die Kreis­stra­ße 1368 von Hoym bis zur Lan­des­stra­ße 85, der ehe­ma­li­gen Bun­des­stra­ße 6. Trans­por­ter und LKW kön­nen aus Rein­stedt kom­mend an die­ser Kreu­zung nur noch in Rich­tung Aschers­le­ben und der A36 fah­ren. Dies soll die Stadt Hoym vor der erwar­te­ten Zunah­me des Schwer­last­ver­kehrs durch den Depo­nie­be­trieb schüt­zen.

Von der Ton­na­ge­be­gren­zung in und um Rein­stedt bleibt der Lini­en­ver­kehr unbe­rührt; der ÖPNV darf den Ort ohne Ein­schrän­kun­gen pas­sie­ren.

Andre­as Pie­per vom Sach­be­reich Ver­kehrs­or­ga­ni­sa­ti­on beim Stra­ßen­ver­kehrs­amt des Land­krei­ses Harz erklärt: „In Rein­stedt soll es nicht zu einer Zunah­me des LKW-Ver­kehrs durch die neu errich­te­te Depo­nie kom­men. Daher wur­de die ört­li­che Beschil­de­rung so ange­passt, dass der Schwer­last­ver­kehr um Rein­stedt her­um über die L 85 gelei­tet wird.“ Durch den zuneh­men­den LKW-Ver­kehr bestehe sonst die Gefahr, dass die Lebens­qua­li­tät der Bewoh­ner durch Lärm­be­las­tun­gen abnimmt.

Foto: pix­a­bay (Sym­bol­bild)

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