Landkreis Harz (red.) Der Landkreis Harz hat den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Deponieklasse 0 in Reinstedt gefasst. Die „REG Reinstedter Entsorgungsgesellschaft mbH“ mit Sitz in Falkenstein/Harz, Ortsteil Reinstedt, hatte im Jahr 2021 den Genehmigungsantrag gestellt. Der geplante Deponie-Standort befindet sich nördlich von Reinstedt an der Kreisstraße 1368 auf bereits verfüllten Flächen der Reinstedter Kieswerke GmbH.
Dem Planfeststellungsbeschluss vorausgegangen war unter anderem die Einholung verschiedener Stellungnahmen von anderen Behörden und Naturschutzvereinigungen, die Erörterung der Antragsunterlagen mit Einwendern und Trägern öffentlicher Belange sowie eine Aktualisierung notwendiger Unterlagen durch die Vorhabenträgerin und deren Anhörung zum Entwurf des Beschlusses. „Das Vorhaben ist umweltverträglich, es liegen keine zwingenden Versagungsgründe vor“, unterstreicht Torsten Sinnecker, der beim Landkreis Harz das Umweltamt leitet.
Das Verfahren war in seiner Dimension in der Geschichte des Landkreises Harz bislang einmalig. Für den vom Reinstedter Unternehmen beabsichtigten, kreisweiten ersten Deponie-Neubau in der Zuständigkeit des Landkreises seit mehr als 35 Jahren hat sich der Landkreis Harz zur Unterstützung in diesem hochkomplexen und formellen Verfahren für einen externen Rechtsanwalt entschieden.
Der nun erlassene Planfeststellungsbeschluss ist sozusagen die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb der Deponie „Froser Berg“ und umfasst alle eventuell erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse für das festgestellte Vorhaben. Für Gebäude, Zufahrten und weitere Details wird vor Beginn der Bauarbeiten noch eine Ausführungsplanung benötigt.
Die Deponie soll abschnittsweise gebaut und betrieben werden und kann Abfälle auf einer Betriebsfläche von insgesamt 14,6 Hektar aufnehmen. Die zulässige Gesamthöhe beträgt 27 Meter über der Geländeoberkante bei einem geplanten Deponievolumen von 1,52 Millionen Kubikmetern. Die prognostizierte Betriebsdauer und die an die Ablagerung anschließende Rekultivierung betragen mindestens 15 Jahre. Anschließend wird die Deponie im Rahmen einer zehnjährigen Nachsorgephase weiterhin regelmäßig umweltfachlich überwacht.
„Eingelagert werden dürfen rein mineralische Abfälle“, sagt Sinnecker. Als Abfallarten zugelassen hat der Landkreis Harz gemäß seines Planfeststellungsbeschlusses etwa Boden und Steine, Fliesen, Ziegel, Keramik sowie Ofenschlacke oder Gleisschotter.
Der Planfeststellungsbeschluss umfasst knapp 360 Seiten. Dieser enthält – wie auch die wasserrechtliche Erlaubnis – verschiedene Nebenbestimmungen. Das sind Auflagen und Bedingungen, die etwa den Deponiebau und ‑betrieb, den Naturschutz, das Wasserrecht, den Immissionsschutz, den Denkmalschutz sowie das Baurecht betreffen. So limitiert der Landkreis Harz den LKW-Verkehr auf höchstens 40 Stück pro Tag und verbietet die Annahme geruchsintensiver Abfälle. Zum Schutz vor Staubverwehungen sind unbefestigte Fahrwege regelmäßig zu befeuchten. Zudem sind die gesetzlichen Regelungen der „Verordnung über Deponien und Langzeitlager“ vom Betreiber einzuhalten.
Außerdem hat der Landkreis Harz als Planfeststellungsbehörde über die Stellungnahmen und mehr als 1.000 themenbezogene Einwendungen entschieden, über die es bei der Erörterung vor der Anhörungsbehörde keine Einigung gab. Die Bedenken galten überwiegend dem Schutz der Umwelt und einzelner Schutzgüter, etwa dem Grundwasser oder Belangen des Artenschutzes. Auch Luftbeeinträchtigungen wurden befürchtet. Die Nebenbestimmungen dienen dazu, Auswirkungen und Beeinträchtigungen für Bürger und Schutzgüter zu vermeiden oder zu minimieren.
Wie geht es im Deponieverfahren jetzt weiter?
Nach der amtlichen Bekanntmachung am 23. März im „Harzer Kreisblatt“ liegt der Planfeststellungsbeschluss vom 7. bis 22. April 2025 zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans jeweils in den Räumen der Stadt Falkenstein/Harz und der Stadt Seeland aus. Zudem ist er auf der Internetseite des Landkreises Harz einsehbar.
„Mit Ende der öffentlichen Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss bei den rund 1.000 Einwendern und Betroffenen als zugestellt, und die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beim Verwaltungsgericht Magdeburg beginnt“, hebt Umweltamtsleiter Torsten Sinnecker hervor.
Landkreis Harz begrenzt Tragfähigkeit auf 7,5 Tonnen
Der Landkreis Harz beschränkt auf den Straßen in und um Reinstedt die Tonnage. Ziel ist eine Entlastung des Ortes vom Schwerlastverkehr. Demnach hat der „Sachbereich Verkehrsorganisation“ beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Harz für die Kreisstraße 1369 ab Ortsausgang Ermsleben über die Ortsdurchfahrt Reinstedt bis zur Kreisgrenze in Richtung Hoym ein Höchstgewicht von 7,5 Tonnen festgelegt. Bereits auf der Ortsdurchfahrt in Ermsleben verweisen Hinweisschilder auf diese Begrenzung.
Ebenfalls auf 7,5 Tonnen begrenzt ist die Kreisstraße 1368 von Hoym bis zur Landesstraße 85, der ehemaligen Bundesstraße 6. Transporter und LKW können aus Reinstedt kommend an dieser Kreuzung nur noch in Richtung Aschersleben und der A36 fahren. Dies soll die Stadt Hoym vor der erwarteten Zunahme des Schwerlastverkehrs durch den Deponiebetrieb schützen.
Von der Tonnagebegrenzung in und um Reinstedt bleibt der Linienverkehr unberührt; der ÖPNV darf den Ort ohne Einschränkungen passieren.
Andreas Pieper vom Sachbereich Verkehrsorganisation beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Harz erklärt: „In Reinstedt soll es nicht zu einer Zunahme des LKW-Verkehrs durch die neu errichtete Deponie kommen. Daher wurde die örtliche Beschilderung so angepasst, dass der Schwerlastverkehr um Reinstedt herum über die L 85 geleitet wird.“ Durch den zunehmenden LKW-Verkehr bestehe sonst die Gefahr, dass die Lebensqualität der Bewohner durch Lärmbelastungen abnimmt.
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