Anzeige

Land­kreis Harz erhöht Buß­geld bei Ver­stö­ßen gegen das Rauch­ver­bot an Hal­te­stel­len

Das Rauch­ver­bot an öffent­li­chen Hal­te­stel­len im Land­kreis Harz wird ab sofort kon­se­quen­ter durch­ge­setzt. Der Land­kreis ver­schärft die Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen: Wer an Bus­hal­te­stel­len oder ver­gleich­ba­ren Ein­rich­tun­gen raucht, muss künf­tig mit einem Buß­geld von bis zu 1.000 Euro rech­nen.

Schutz von Nicht­rau­chern im Fokus

Mit der Maß­nah­me will der Land­kreis vor allem den Schutz von Nicht­rau­chern ver­bes­sern. Öffent­li­che Hal­te­stel­len gel­ten als beson­ders sen­si­ble Orte, an denen sich vie­le Men­schen auf engem Raum auf­hal­ten. Das Rauch­ver­bot gilt daher im Bereich von über­dach­ten War­te­zo­nen und deren unmit­tel­ba­rem Umfeld.

Hin­ter­grund und recht­li­che Grund­la­ge

Die Anpas­sung der Buß­geld­hö­he basiert auf der Gefah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung des Land­krei­ses Harz. Die Ver­wal­tung betont, dass es sich nicht um eine neue Rege­lung han­delt, son­dern um eine kon­se­quen­te­re Anwen­dung bestehen­der Vor­schrif­ten.

Hin­wei­se für die Öffent­lich­keit

Um die Rege­lung bes­ser bekannt zu machen, sol­len an den betrof­fe­nen Hal­te­stel­len ver­stärkt Hin­weis­schil­der ange­bracht wer­den. Auch der öffent­li­che Nah­ver­kehr wird in die Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne ein­ge­bun­den.

Foto: (HSB/Dirk Bahn­sen)

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige