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Land­kreis Harz erar­bei­tet Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zur Depo­nie in Rein­stedt

Rein­stedt (red). Der Land­kreis Harz erar­bei­tet aktu­ell den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss zur Errich­tung und Betrieb einer Depo­nie der Depo­nie­klas­se 0 in Rein­stedt, einem Orts­teil der Stadt Fal­ken­stein. Er ist als Behör­de zustän­dig für den Antrag auf Plan­fest­stel­lung. Antrag­stel­ler für die­ses Depo­nie­vor­ha­ben ist die REG Rein­sted­ter Ent­sor­gungs­ge­sell­schaft mbH mit Sitz in Falkenstein/Harz, Orts­teil Rein­stedt.

Geplant ist, den Ent­wurf die­ses Beschlus­ses der REG mbH im Rah­men einer Anhö­rung noch im Novem­ber 2024 zur Stel­lung­nah­me zu über­sen­den. Plan­fest­ge­stellt und damit geneh­migt wer­den soll die Depo­nie „Froser Berg“ mit der Depo­nie­klas­se 0 zur Annah­me rein mine­ra­li­scher Abfäl­le auf einer Betriebs­flä­che von ins­ge­samt 14,6 ha und einer Gesamt­hö­he von 27 m über Gelän­de­ober­kan­te. Die­se soll nörd­lich des Orts­teils Rein­stedt auf bereits ver­füll­ten Flä­chen der Rein­sted­ter Kies­wer­ke GmbH errich­tet wer­den.

Im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung gab es Ein­wen­dun­gen von etwa 1 000 Per­so­nen. Über die­se wird im Rah­men der Plan­fest­stel­lung ent­schie­den. Die Beden­ken gal­ten über­wie­gend dem Schutz der Umwelt und der ein­zel­nen Schutz­gü­ter, etwa dem Grund­was­ser oder Belan­gen des Arten­schut­zes, aber auch Luft­be­ein­träch­ti­gun­gen wur­den befürch­tet.

Die Belas­tung der Ein­woh­ner von Rein­stedt durch Betriebs- und Ver­kehrs­lärm, Staub, Beschrän­kun­gen der Lebens­qua­li­tät, befürch­te­te Wert­ver­lus­te von Grund­stü­cken oder Weg­zug von Ein­woh­nern,  Zunah­me von Stra­ßen­schä­den und Attrak­ti­vi­täts­ver­lust umlie­gen­der Ort­schaf­ten; über die­se und wei­te­re Ein­wen­dun­gen muss ent­schie­den wer­den. Ins­ge­samt sind 286 ver­schie­de­ne Sach­the­men zu bewer­ten. Die­se The­men wur­den zum Abschluss der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung in einer Online-Kon­sul­ta­ti­on und ergän­zend in einem Prä­senz­ter­min erör­tert.

Im Ergeb­nis wur­de jetzt fest­ge­stellt, dass das Vor­ha­ben umwelt­ver­träg­lich ist, kei­ne zwin­gen­den Ver­sa­gungs­grün­de vor­lie­gen und im Rah­men des Ermes­sens nach Abwä­gung dem Antrag zuzu­stim­men ist.

Zur Mini­mie­rung von Aus­wir­kun­gen und Beein­träch­ti­gun­gen von Bür­gern und Schutz­gü­tern sind Neben­be­stim­mun­gen beab­sich­tigt. So sol­len etwa Betriebs­zei­ten fest­ge­legt wer­den, eben­so wie Art und Inhalts­stof­fe der Abfäl­le und Kon­troll- und Über­wa­chungs­mo­da­li­tä­ten. Außer­dem soll das Grund­was­ser vor­sorg­lich vier­mal im Jahr beprobt wer­den. Das Sicker­was­ser ist auf­zu­fan­gen und extern zu ent­sor­gen. Geruchs­in­ten­si­ve Abfäl­le dür­fen nicht ange­nom­men wer­den. Zudem muss der Depo­nie­be­trei­ber unbe­fes­tig­te Fahr­we­ge zum Schutz vor Staub­ver­we­hun­gen regel­mä­ßig befeuch­ten. Nicht zuletzt beschränkt der Land­kreis Harz die Jah­res­an­nah­me­men­ge der Abfäl­le; der LKW-Ver­kehr wird dem Ent­wurf nach auf 40 Stück pro Tag limi­tiert.

Nach Stel­lung­nah­me des Vor­ha­ben­trä­gers zum jet­zi­gen Ent­wurf des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses soll eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung getrof­fen wer­den. Das Ergeb­nis wird in den Amts­blät­tern der Städ­te Falkenstein/Harz und See­land sowie dem „Har­zer Kreis­blatt“ bekannt gemacht.

Gegen den Beschluss könn­te dann Kla­ge beim Ver­wal­tungs­ge­richt Mag­de­burg erho­ben wer­den.

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