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Kreis­tag gibt grü­nes Licht für Fusi­on von PKOW und Harzthea­ter

Ein­hel­li­ger kann ein Bekennt­nis zur Kul­tur im Land­kreis Harz nicht aus­fal­len: Ein­stim­mig hat der Kreis­tag des Land­krei­ses Harz auf sei­ner Sit­zung am 14. Mai der Fusi­on des Phil­har­mo­ni­schen Kam­mer­or­ches­ters Wer­ni­ge­ro­de GmbH (PKOW) mit der Harzthea­ter gGmbH sowie dem Gesell­schafts­ver­trag zuge­stimmt. Vor­aus­ge­gan­gen war der Ent­schei­dung am 8. Mai 2025 die Beschluss­fas­sung des Stadt­rats Wer­ni­ge­ro­de. Die­ser hat­te den Gesell­schafts­ver­trag in eini­gen Punk­ten zur Siche­rung des Kam­mer­or­ches­ters sowie einer Aus­tritts­mög­lich­keit aus der Gesell­schaft abge­än­dert. Die­se Ände­run­gen wur­den vom Kreis­tag im Rah­men sei­nes Beschlus­ses über­nom­men.

Die Fusi­on soll zum 1. Janu­ar 2026 wirk­sam wer­den. Nach der Zustim­mung im Kreis­tag muss noch der Stadt­rat Hal­ber­stadt die Vor­la­ge beschlie­ßen. Der Stadt­rat der Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg muss noch­mals die Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges beschlie­ßen, da die­ser bereits in sei­ner Sit­zung am Anfang Dezem­ber 2024 der Fusi­on zuge­stimmt hat­te.

Mit der Fusi­on, so mach­te Land­rat Tho­mas Bal­ce­row­ski im Kreis­tag ein­mal mehr sehr deut­lich, wer­de der Sta­tus quo unter dem Dach des Harzthea­ters für die Zukunft fest­ge­schrie­ben. „Wir brau­chen bei­de Ensem­bles, um dem Publi­kum auf den vie­len Spiel­stät­ten lukra­ti­ve Ange­bo­te anzu­bie­ten.“ Die Ver­schmel­zung von PKOW und Harzthea­ter hat­te das Land in den im Dezem­ber 2023 in Mag­de­burg unter­zeich­ne­ten Zuwen­dungs­ver­trä­gen fest­ge­schrie­ben und die­se mit zusätz­li­chen Mit­teln von rund 1,4 Mil­lio­nen Euro für bei­de Ensem­bles ver­se­hen. Wei­ter­hin ist für das Land die Ent­wick­lung der Spiel­stät­te „Kon­zert­haus Lieb­frau­en“ in Wer­ni­ge­ro­de von hoher Bedeu­tung.

„Wir ste­hen heu­te sowohl bei der Finan­zie­rung durch das Land als auch bei den Zuschau­er­zah­len und Erlö­sen bes­ser da denn je“, erklär­te der Land­rat. Seit Jah­ren sei die Har­zer Kul­tur­land­schaft The­ma im Kreis­tag, füg­te er hin­zu. „Jetzt besteht die Hoff­nung, die­ses Kapi­tel posi­tiv abzu­schlie­ßen und nach der Fusi­on von Spar­kas­sen, Kran­ken­häu­sern und Ver­kehrs­be­trie­ben die 2007 begon­ne­ne Kreis­ge­biets­re­form end­lich zu voll­enden. Mein Ziel ist eine star­ke Kul­tur im Harz, die bis­lang noch immer getrennt war“, sag­te Tho­mas Bal­ce­row­ski.

Hin­ter­grund
Mit der Fusi­on von Harzthea­ter und PKOW liegt das Stamm­ka­pi­tal der Gesell­schaft bei 125.000 Euro. Der Land­kreis Harz hält der­zeit einen Stamm­ka­pi­tal­an­teil von 48,2 Pro­zent an der Thea­ter­ge­sell­schaft. Damit der Land­kreis Harz die ande­ren kom­mu­na­len Gesell­schaf­ter über­stim­men kann, muss­ten die Stamm­ka­pi­tal­an­tei­le neu ange­passt wer­den. Es ergibt sich daher fol­gen­de neue Ver­tei­lung der Gesell­schafts­an­tei­le: Land­kreis Harz hat eine Stamm­ein­la­ge von 56.500 Euro, die Stadt Hal­ber­stadt von 38.500 Euro, die Stadt Qued­lin­burg von 17.500 Euro, die Stadt Wer­ni­ge­ro­de von 7.500 Euro sowie der Thea­ter­för­der­ver­ein Hal­ber­stadt e. V., der Musik- und Thea­ter­ver­ein Qued­lin­burg e. V., der Kam­mer­mu­sik­ver­ein Hal­ber­stadt e. V. und der För­der­ver­ein des Kam­mer­or­ches­ters Wer­ni­ge­ro­de e. V. jeweils von 1.250 Euro.

Auch wenn die För­der­ver­ei­ne wei­ter­hin einen Ver­tre­ter in den Auf­sichts­rat sen­den, kommt es zu einem Auf­wuchs der Mit­glie­der im Auf­sichts­rat. Die Auf­sichts­rats­man­da­te sind nun­mehr so gestal­tet, dass auf den Land­kreis Harz sechs Auf­sichts­rats­man­da­te, auf die wei­te­ren kom­mu­na­len Gesell­schaf­ter sie­ben Auf­sichts­rats­man­da­te und auf die För­der­ver­ei­ne zwei Auf­sichts­rats­man­da­te ent­fal­len.

Im Rah­men einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung für Mit­glie­der des Stadt­rats Wer­ni­ge­ro­de hat­te der Land­kreis im März eine wei­te­re Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges in Bezug auf eine Aus­tritts­mög­lich­keit bei Weg­fall oder Schlie­ßung eines Klang­kör­pers oder einer Spiel­stät­te unter­brei­tet. Wei­ter­hin wur­de für den För­der­ver­ein des Kam­mer­or­ches­ters ein eigen­stän­di­ges Auf­sichts­rats­man­dat vor­ge­se­hen. Die­ser Ände­rungs­an­trag wur­de von der Stadt Wer­ni­ge­ro­de noch ergänzt und vom Ober­bür­ger­meis­ter ein­ge­bracht, um den ver­schie­de­nen, sich aus den Ände­rungs­an­trä­gen der Frak­tio­nen erge­ben­den Posi­tio­nen im Stadt­rat Rech­nung zu tra­gen und einen Kon­sens für die Fusi­on zu erzie­len. Hier­bei wur­den ins­be­son­de­re die per­so­nel­le Beset­zung des Kam­mer­or­ches­ters als Klang­kör­per fest­ge­schrie­ben sowie die Aus­tritts­grün­de, ins­be­son­de­re um eine finan­zi­el­le Kom­po­nen­te, erwei­tert.

Der Kreis­tag des Land­krei­ses Harz hat­te in der Sit­zung am 13.12.2023 der För­de­rung des PKOW unter der Bedin­gung zuge­stimmt, dass das Phil­har­mo­ni­sche Kam­mer­or­ches­ter Wer­ni­ge­ro­de GmbH und die Harzthea­ter gGmbH zum 01.01.2026 fusio­nie­ren. Mit einer Beschluss­fas­sung der Stadt Hal­ber­stadt und der Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg kann die­ses Vor­ha­ben frist­ge­recht umge­setzt wer­den.

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