In Osterode am Harz hat eine umfassende Hundebestandsaufnahme begonnen. Ziel der Maßnahme ist es, die Hundesteuer vollständig und gerecht zu erheben. Gleichzeitig erhalten Hundehalter die Gelegenheit, versäumte Anmeldungen unbürokratisch nachzuholen.
Wie die Stadt mitteilt, sind Halterinnen und Halter verpflichtet, Hunde, die älter als drei Monate sind, innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden. Zudem müssen Hunde außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige Steuermarke gut sichtbar tragen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Kontrollen ab Frühjahr angekündigt
Ab Frühjahr 2026 sollen Mitarbeitende des Ordnungsbereichs verstärkt im öffentlichen Raum kontrollieren, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Ordnungskräfte weisen sich dabei stets mit einem Dienstausweis aus. Bargeld oder andere Zahlungen werden vor Ort nicht entgegengenommen.
Bis zum 31. März 2026 besteht die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde ohne Bußgeld nachträglich anzumelden. Dies ist persönlich im Rathaus, per Post oder über die Online-Dienste der Stadt möglich. Dort stehen auch das Anmeldeformular sowie die gültige Hundesteuersatzung bereit.
Keine neuen Steuerbescheide für 2026
Für das Jahr 2026 werden keine neuen Hundesteuerbescheide verschickt. Die Dauerbescheide aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit. Wer kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss die fällige Steuer eigenständig und fristgerecht überweisen.
Die jährlichen Steuersätze betragen 108 Euro für den ersten Hund, 138 Euro für den zweiten und 168 Euro für jeden weiteren Hund. Für gefährliche Hunde werden 576 Euro für das erste Tier und 630 Euro für jedes weitere Tier erhoben.
Foto: Stadt Osterode am Harz




























