Im Landkreis Harz bleibt die Aufstallungspflicht für Geflügel weiterhin bestehen. Eine Entwarnung bei der Geflügelpest gibt es derzeit nicht. Die vom Kreisveterinäramt am 28. Januar 2026 erlassene Anordnung gilt bis auf Weiteres für das gesamte Kreisgebiet.
Geflügel muss weiter geschützt gehalten werden
Nach Angaben des Veterinäramtes müssen Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse weiterhin in geschlossenen Ställen oder in geschützten Bereichen untergebracht werden. Damit soll verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildvögeln in Kontakt kommt und sich die Vogelgrippe weiter ausbreitet.
Zusätzlich sind Geflügelhalter verpflichtet, entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten. Auch Veranstaltungen mit Geflügel bleiben untersagt. Dazu zählen unter anderem Ausstellungen, Märkte und sonstige Zusammenkünfte mit Geflügel jeglicher Art.
Neue Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln
Die Lage wird weiterhin als angespannt eingeschätzt. Erst am 9. März wurde der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N1 bei einem Kormoran in der Gemarkung Ilsenburg bestätigt. Die Untersuchungen erfolgten durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin Sachsen-Anhalt sowie das Friedrich-Loeffler-Institut.
Nahezu zeitgleich bestätigten Laboruntersuchungen einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln in der Gemarkung Wernigerode.
Hinweise an Bürger und Geflügelhalter
Bürgerinnen und Bürger sowie Geflügelhalter werden gebeten, kranke oder tote Wildvögel oder Geflügel dem Veterinäramt des Landkreises Harz zu melden. Das Amt ist während der Sprechzeiten telefonisch unter 03941 5970–4489 oder per E‑Mail an tierseuche@kreis-hz.de erreichbar.





























