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Jetzt für die Fischer­prü­fung 2025 anmel­den

Hal­ber­stadt (red). Im Land­kreis Harz fin­det die nächs­te Fischer­prü­fung am Sams­tag, 22. März 2025,  statt. Sie beginnt um 9 Uhr in der Berufs­bil­den­den Schu­le „Geschwis­ter Scholl“ in Böhns­hau­sen. Die Anmel­dung zur Prü­fung ist ab sofort mög­lich, das Anmel­de­for­mu­lar ist auf der Web­site des Land­krei­ses Harz unter www.kreis-hz.de ein­ge­stellt. Anmel­de­schluss ist der 22. Febru­ar.

Die Anzahl der Prü­fungs­plät­ze ist begrenzt. Die Anmel­dung wird erst mit dem Nach­weis über die Ein­zah­lung der Prü­fungs­ge­bühr wirk­sam. Die­se beträgt bis zum voll­ende­tem 18. Lebens­jahr 30 Euro und ab dem voll­ende­ten 18. Lebens­jahr 60 Euro.

Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zur Fischer­prü­fung ist wei­ter­hin ein Nach­weis über die Teil­nah­me an einem Pflicht­lehr­gang mit min­des­tens 30 Unter­richts­stun­den zur Vor­be­rei­tung auf die Fischer­prü­fung. Die­se Lehr­gän­ge wer­den bei den regio­na­len Angel­ver­ei­nen oder Online ange­bo­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Lehr­gän­gen und Fischer­prü­fun­gen auch in ande­ren Land­krei­sen sind auf der Inter­net­sei­te https://fischerpruefung.sachsen-anhalt ein­zu­se­hen.

Bei Fra­gen ist die Mit­ar­bei­te­rin der Fische­rei­be­hör­de tele­fo­nisch unter 03941 5970–4395 oder unter der E‑Mail fischerei@kreis-hz.de erreich­bar.

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