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Infor­ma­ti­ons­ka­nä­le bei wit­te­rungs­be­ding­tem Schul­aus­fall: Land­kreis kom­mu­ni­ziert über eige­ne Web­sei­te, sozia­le Netz­wer­ke, ört­li­che Zei­tun­gen und den Rund­funk

Gos­lar (red). Bei wit­te­rungs­be­ding­ten Schul­aus­fäl­len wird der Land­kreis Gos­lar künf­tig auf den Ver­sand von Kurz­nach­rich­ten (SMS) ver­zich­ten. Schul­aus­fäl­le wer­den fort­an über die Inter­net­sei­te des Land­krei­ses Gos­lar (www.landkreis-goslar.de), die sozia­len Netz­wer­ke, die ört­li­chen Zei­tun­gen sowie den Rund­funk kom­mu­ni­ziert.

Die Ein­stel­lung des SMS-Ver­san­des fin­det sei­ne Begrün­dung in der Tat­sa­che, dass es den dafür vor­ge­hal­te­nen Kon­takt­lis­ten an Aktua­li­tät fehlt, und dort Nut­ze­rin­nen und Nut­zer regis­triert waren, für die der­ar­ti­ge Infor­ma­tio­nen nicht län­ger von Inter­es­se sind.

Den Schul­aus­fall ord­net der Land­kreis grund­sätz­lich in sei­ner Funk­ti­on als Trä­ger der Schü­ler­be­för­de­rung an. Kann die siche­re Beför­de­rung auf­grund wid­ri­ger Wet­ter­ver­hält­nis­se nicht gewähr­leis­tet wer­den, lei­tet sich dar­aus in der Regel der Schul­aus­fall ab. Dies gilt dann sowohl für die wei­ter­füh­ren­den Schu­len als auch die Grund­schu­len im Kreis­ge­biet.

Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Schul­aus­fäl­le auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me (Hei­zungs­aus­fall) bei­spiels­wei­se auch nur ein­zel­ne Stand­or­te betref­fen. Dies wird der Land­kreis in sei­nen Mit­tei­lun­gen ent­spre­chend aus­wei­sen.

Über wit­te­rungs­be­ding­te Schul­aus­fäl­le, so die ver­wal­tungs­in­ter­ne Ver­ab­re­dung, soll spä­tes­tens bis 18 Uhr am Vor­trag ent­schie­den wer­den. Die Infor­ma­ti­on wird dann schnellst­mög­lich ver­brei­tet. Die Schu­len im Kreis­ge­biet sol­len zusätz­lich per E‑Mail ange­schrie­ben wer­den.

Über Not­be­treu­ungs­an­ge­bo­te infor­mie­ren die jewei­li­gen Schu­len in eige­ner Zustän­dig­keit.

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