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His­to­ri­sche Gruft­an­la­gen in Gern­ro­de suchen neue Bestim­mung

Gern­ro­de (red). Auf dem Fried­hofs­ge­län­de in Gern­ro­de ste­hen drei impo­san­te Gruft­an­la­gen aus mas­si­vem Sand­stein, die seit Jah­ren unge­nutzt sind. Die­se ober­ir­di­schen Grab­an­la­gen könn­ten jedoch bald eine neue Bestim­mung fin­den: Die Fried­hofs­ver­wal­tung der Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg bie­tet sie bereits seit län­ge­rem als Urnen- oder Sarg­grab­stät­ten zur Pacht an. Das Inter­es­se an einer der Gruf­ten ist bereits geweckt, und damit eröff­net sich die Mög­lich­keit, die­se his­to­ri­schen Stät­ten wie­der nutz­bar zu machen.

Die Inter­es­sen­ten, Herr Mat­thi­as Hah­ne­mann und Herr Gün­ter Röss­ner aus Stol­berg, haben kon­kre­te Wün­sche für ihre Ruhe­stät­te. Herr Hah­ne­mann betont: „Ich möch­te nicht ver­brannt oder unter der Erde begra­ben wer­den.“ Im Gegen­satz zur Erd­be­stat­tung wird bei einer Gruft­be­stat­tung der Sarg in einem spe­zi­ell dafür vor­ge­se­he­nen Raum abge­stellt und nicht direkt der Erde über­ge­ben. „Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen, wie bei­spiels­wei­se der Ver­wen­dung eines spe­zi­el­len Gruft­sargs, der aus Metall gefer­tigt ist oder zumin­dest einen Ein­satz aus Metall hat, ist auch eine Sarg­be­stat­tung in den Gruf­ten mög­lich“, erklärt Han­ne­lo­re Lorenz, Sach­be­ar­bei­te­rin der Fried­hofs­ver­wal­tung. Ihr Ziel ist es, die Gruft­an­la­gen in Gern­ro­de wie­der in eine akti­ve Nut­zung zu brin­gen.

Die von Hahnemann/Rössner ins Auge gefass­te Gruft auf der lin­ken Sei­te beein­druckt durch Inschrif­ten über der Eichen­tür und einer Zie­gel­kup­pel, die bereits ein­mal reno­viert wur­de. Die mit­tig gele­ge­ne Gruft ist die größ­te der drei Anla­gen und teil­wei­se unter­kel­lert, ihre Wän­de sind ver­putzt und tra­gen ver­schie­de­ne Bibel­sprü­che. Die drit­te Gruft, einst farb­lich deko­riert, weist an der Rück­wand ein medail­lon­ar­ti­ges Ele­ment mit einem Schrift­zug auf.

Beglei­tend arbei­tet Orts­chro­nis­tin Sabi­ne Schö­ne­beck dar­an, die his­to­ri­schen Hin­ter­grün­de der Gruf­ten zu recher­chie­ren. So gehör­te die größ­te der drei Gruf­ten einst den Schloss­ver­wal­tern „von Chem­nitz“, wäh­rend die Gruft rechts der Fami­lie „Fack­lam“ zustand, die ein Sana­to­ri­um besaß. Die Eigen­tums­ver­hält­nis­se der lin­ken Gruft, für die sich auch Hah­ne­mann und Röss­ner inter­es­sie­ren, sind mög­li­cher­wei­se mit einer Fami­lie Rabe ver­bun­den, jedoch noch unbe­stä­tigt.

Um zu klä­ren, ob die Gruf­ten unter Denk­mal­schutz ste­hen und För­der­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen, wur­de bereits eine Anfra­ge bei der Denk­mal­schutz­be­hör­de gestellt. „Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind nicht uner­heb­lich“, schätzt Han­ne­lo­re Lorenz ein. „Viel­leicht hat das mög­li­che Inter­es­sen­ten davon abge­hal­ten, aktiv zu wer­den.“ Vor der ers­ten Bei­set­zung ist eine bau­li­che Instand­set­zung der Gruft durch den jewei­li­gen Nut­zungs­be­rech­tig­ten erfor­der­lich, der auch für die lau­fen­de Pfle­ge zustän­dig ist.

Im Rah­men eines Pacht­mo­dells bie­tet die Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg ein Nut­zungs­recht an, das auf Antrag für 40 Jah­re ver­lie­hen wird. Die ein­ma­li­ge Gebühr beträgt etwa 4.700 Euro. Eine Ver­län­ge­rung des Pacht­ver­trags ist jeder­zeit mög­lich. Die Päch­ter über­neh­men gleich­zei­tig für meh­re­re Jahr­zehn­te die Ver­ant­wor­tung für die Instand­hal­tung und Erhal­tung der Gruft­an­la­ge.

Herr Hah­ne­mann und Herr Röss­ner haben bereits auf ande­ren Fried­hö­fen, dar­un­ter in Qued­lin­burg und Leip­zig, nach Bestat­tungs­mög­lich­kei­ten gesucht. Nach­dem sie einen Arti­kel in der Mit­tel­deut­schen Zei­tung gele­sen hat­ten, fand das Paar die Gruft auf dem Fried­hof Gern­ro­de beson­ders reiz­voll.

Inter­es­sier­te kön­nen sich ger­ne an Frau Lorenz wen­den. Die Fried­hofs­ver­wal­tung ist unter 03946/905871 erreich­bar.

Foto: Welt­erbe­stadt Qued­lin­burg

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