Anzeige

Haus­halts­sat­zung 2025 der Stadt Nord­hau­sen geneh­migt

Die Kom­mu­nal­auf­sicht im Land­rats­amt Nord­hau­sen hat den Haus­halt der Stadt Nord­hau­sen für das Jahr 2025 geneh­migt. Die Geneh­mi­gung erfolg­te nach Beschluss des Stadt­ra­tes vom 23. April 2025. Im ges­tern erschie­ne­nen Amts­blatt der Stadt Nord­hau­sen wur­de u.a. die Haus­halts­sat­zung bekannt gemacht.
„Für die stets gute und rei­bungs­lo­se Zusam­men­ar­beit dan­ke ich im Namen der Stadt­ver­wal­tung der Kom­mu­nal­auf­sicht im Land­rats­amt. Ein­mal mehr wur­de bestä­tigt, dass der von der Stadt Nord­hau­sen ein­ge­schla­ge­ne Weg der rich­ti­ge ist, denn zum sechs­ten Mal in Fol­ge wur­de ein aus­ge­gli­che­ner, rea­lis­ti­scher, umsetz­ba­rer und geneh­mi­gungs­fä­hi­ger Haus­halt vor­be­rei­tet und beschlos­sen. Jetzt gilt es, die mit der Haus­halts­ge­neh­mi­gung voll­um­fäng­lich her­ge­stell­te Hand­lungs­fä­hig­keit der Stadt­ver­wal­tung umzu­set­zen und den durch den Stadt­rat geschaf­fe­nen Rah­men für die Gestal­tung unse­rer Stadt, ihrer Orts­tei­le und den Zusam­men­halt in der Gesell­schaft zu nut­zen“, so Ober­bür­ger­meis­ter Kai Buch­mann. Die im Stadt­rat beschlos­se­nen Zuwei­sun­gen an freie Trä­ger, Initia­ti­ven und Ver­ei­ne wer­den mit Inkraft­set­zung des Haus­halts umge­hend aus­ge­zahlt.

Stadt Nord­hau­sen setzt hohes Maß an Inves­ti­tio­nen fort:

Ins­ge­samt sind im Jahr 2025 Inves­ti­ti­ons­aus­zah­lun­gen in Höhe von 18,4 Mio. Euro geplant, bei Eigen­mit­teln in Höhe von 4,7 Mio. Euro. Damit sind drei Vier­tel der Inves­ti­tio­nen durch För­der­mit­tel und Inves­ti­ti­ons­pau­scha­len gegen­fi­nan­ziert. Auch hier hat die Stadt Nord­hau­sen in Form einer Inves­ti­ti­ons­son­der­pau­scha­le in Höhe von 560.000 Euro aus dem Gesetz zur Stär­kung kreis­an­ge­hö­ri­ger Kom­mu­nen 2025 pro­fi­tiert. Von den 18,4 Mio. Euro flie­ßen
– 3,1 Mio. Euro in die Sanie­rung des Thea­ters,
– 4,5 Mio. Euro als Wei­ter­rei­chung in das Hum­boldt-Gym­na­si­um,
– 4,3 Mio. Euro in den Fern­wär­me­aus­bau,
– 1,5 Mio. Euro in den Aus­bau der Wall­roth­stra­ße,
– 1,75 Mio. Euro in die Brü­cke in der Son­ders­häu­ser Stra­ße im OT Sund­hau­sen.
Wei­te­re Details zur Haus­halts­sat­zung unter www.nordhausen.de.
Die Haus­halts­sat­zung mit ihren Anla­gen liegt in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis 3. Juni 2025 wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten der Ver­wal­tung im Büro des Ober­bür­ger­meis­ters, Rat­haus, Markt 1, Zim­mer 104 öffent­lich aus und kann bis zum Ende der Aus­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses ein­ge­se­hen wer­den.

Amts­blatt „Rats­ku­rier“ 08/2025
Neben der Haus­halts­sat­zung der Stadt Nord­hau­sen für das Haus­halts­jahr 2025 beinhal­tet das Amts­blatt „Rats­ku­rier“ 08/2025 die Sat­zung über die Erhe­bung der Grund­steu­ern und Gewer­be­steu­er der Stadt Nord­hau­sen – Hebe­satz­sat­zung, die 2. Sat­zung zur Ände­rung der Haupt­sat­zung der Stadt Nord­hau­sen sowie die Sat­zung des Bei­ra­tes zur Vor­be­rei­tung der 1.100-Jahrfeier und des Thü­rin­gen­ta­ges in Nord­hau­sen.
Das Amts­blatt der Stadt Nord­hau­sen kann unter www.nordhausen.de/ratskurier kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den wer­den. Es besteht dar­über hin­aus die Mög­lich­keit, das Amts­blatt ein­zeln in der Stadt­in­for­ma­ti­on (Markt 1, 99734 Nord­hau­sen), im Bür­ger­ser­vice (Markt 15, 99734 Nord­hau­sen) sowie in der Stadt­bi­blio­thek und den Muse­en Floh­burg, Tabak­spei­cher und Kunst­haus abzu­ho­len.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Anzeige