Osterode (red). Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen zur Grundsteuerberechnung, die auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 basieren. Die bisherige Bewertungsgrundlage wurde als gleichheitswidrig eingestuft, weshalb eine Reform durchgeführt wurde. Infolge dieser Entscheidung mussten alle Grundbesitzeigentümer im Jahr 2022 Feststellungserklärungen gegenüber dem Finanzamt abgeben. Auf Basis dieser Erklärungen verschickte das Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide, die nun als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 dienen.
Die Stadtverwaltung Osterode am Harz weist darauf hin, dass sie keine Auskünfte zu den Grundsteuermessbescheiden erteilen kann und auch keine Änderungen vornehmen darf. Unstimmigkeiten, etwa abweichende Angaben zu Wohn- oder Nutzflächen, müssen direkt dem zuständigen Finanzamt Northeim-Herzberg gemeldet werden.
Hebesatzsenkung beschlossen
In der Sitzung vom 19. Dezember 2024 hat der Stadtrat beschlossen, die bisherigen Hebesätze um 100 Prozentpunkte zu senken. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 320 %
- Grundsteuer B (Grundvermögen): 320 %
Der Hebesatz multipliziert mit dem festgesetzten Grundsteuermessbetrag ergibt die jährliche Grundsteuer.
Versand der Grundsteuerbescheide startet
Die Stadtverwaltung Osterode am Harz beginnt ab dem 27. Januar 2025 mit dem Versand der Grundsteuerbescheide. Für Fragen zu diesen Bescheiden steht der Fachdienst Finanzen der Stadtverwaltung zu den folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
- Montags bis freitags: 09:00 – 12:00 Uhr
- Montags: 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstags: 14:00 – 17:00 Uhr
Für telefonische Anfragen können die Rufnummern 05522–318-241 / ‑238 / ‑242 genutzt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, schriftliche Anfragen per E‑Mail an steuern@osterode.de zu senden oder über die Homepage der Stadt Osterode einen Onlinetermin zu vereinbaren.
Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass Fragen zum Grundsteuermessbescheid, der vom Finanzamt ausgestellt wird, ausschließlich an das Finanzamt Northeim-Herzberg gerichtet werden sollten.