Herzberg (red). Ab 2025 gelten für die Grundsteuer A und B in Herzberg am Harz aufkommensneutrale Hebesätze, die sicherstellen, dass die Stadt in Summe nicht mehr Steuereinnahmen erzielt als im Vorjahr. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) liegt der neue Hebesatz bei 440 v.H., für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) bei 305 v.H. Dies stellt eine deutliche Senkung gegenüber den bisherigen Hebesätzen von 450 v.H. dar und verhindert eine versteckte Steuererhöhung. Der Stadtrat hat diesen Beschluss bereits im November 2024 gefasst.
Aufgrund von EDV-Problemen verzögert sich jedoch der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide. Erst im November 2024 konnte das notwendige Meldecenter eingerichtet werden. Der Abgleich der Daten aus dem Finanzamt zeigte mehrere Unstimmigkeiten, die nun bereinigt werden. Um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten, wird der Versand der Bescheide erst nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgen.
Wichtige Hinweise für Steuerpflichtige:
- Zahlungen sollen erst nach Erhalt der neuen Bescheide geleistet werden.
- Daueraufträge sollten gestoppt werden, um falsche Überweisungen zu vermeiden.
- Liegt eine Einzugsermächtigung vor, ist kein Handeln erforderlich. Die Stadt wird die Abbuchungen entsprechend der neuen Bescheide durchführen. Lediglich der erste Zahltermin am 15. Februar wird voraussichtlich nach hinten verschoben.