Am Montagmittag kontrollierte die Bundespolizei gegen 12:03 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass gegen den 33-Jährigen gleich zwei Haftbefehle vorlagen.
Bereits im Januar 2023 war der Mann vom Amtsgericht Zeitz wegen gemeinschaftlichen Computerbetrugs in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Da er sich dem Strafantritt entzog, erließ die Staatsanwaltschaft Halle – Zweigstelle Naumburg – im März 2025 einen Haftbefehl.
Ein weiterer Haftbefehl folgte vier Monate später. Auch hier lag eine Verurteilung des Amtsgerichts Zeitz zugrunde, diesmal wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 750 Euro, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlte und sich erneut dem Antritt entzog, wurde auch dieser Haftbefehl ausgestellt.
Die Beamten nahmen den Deutschen fest und brachten ihn zunächst ins Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Halle (Saale). Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er nun eine siebenmonatige Haftstrafe sowie 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung der Haftbefehle informiert.