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Gesuch­ter Straf­tä­ter am Haupt­bahn­hof Hal­le fest­ge­nom­men

Am Mon­tag­mit­tag kon­trol­lier­te die Bun­des­po­li­zei gegen 12:03 Uhr einen Mann im Haupt­bahn­hof Hal­le (Saa­le). Bei der Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­li­en im poli­zei­li­chen Infor­ma­ti­ons­sys­tem stell­te sich her­aus, dass gegen den 33-Jäh­ri­gen gleich zwei Haft­be­feh­le vor­la­gen.

Bereits im Janu­ar 2023 war der Mann vom Amts­ge­richt Zeitz wegen gemein­schaft­li­chen Com­pu­ter­be­trugs in acht Fäl­len zu einer Frei­heits­stra­fe von sie­ben Mona­ten ver­ur­teilt wor­den. Da er sich dem Straf­an­tritt ent­zog, erließ die Staats­an­walt­schaft Hal­le – Zweig­stel­le Naum­burg – im März 2025 einen Haft­be­fehl.

Ein wei­te­rer Haft­be­fehl folg­te vier Mona­te spä­ter. Auch hier lag eine Ver­ur­tei­lung des Amts­ge­richts Zeitz zugrun­de, dies­mal wegen Bedro­hung in Tat­ein­heit mit Belei­di­gung. Das Gericht ver­häng­te eine Geld­stra­fe von 750 Euro, ersatz­wei­se 50 Tage Frei­heits­stra­fe. Da der Mann die Geld­stra­fe nicht zahl­te und sich erneut dem Antritt ent­zog, wur­de auch die­ser Haft­be­fehl aus­ge­stellt.

Die Beam­ten nah­men den Deut­schen fest und brach­ten ihn zunächst ins Bun­des­po­li­zei­re­vier im Haupt­bahn­hof Hal­le (Saa­le). Anschlie­ßend wur­de er in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt über­stellt, wo er nun eine sie­ben­mo­na­ti­ge Haft­stra­fe sowie 25 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe ver­bü­ßen muss. Die aus­schrei­ben­de Behör­de wur­de über die Voll­stre­ckung der Haft­be­feh­le infor­miert.

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