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Gesetz­ent­wurf: Künf­tig min­des­tens sechs Mona­te Gefäng­nis bei Angriff auf Poli­zis­ten

In den letz­ten Jah­ren ist die Dis­kus­si­on über Gewalt gegen Ein­satz­kräf­te zuneh­mend in den Fokus der Öffent­lich­keit gerückt. Immer wie­der berich­ten Medi­en von Angrif­fen auf Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten im Dienst, etwa bei Demons­tra­tio­nen, Ver­kehrs­kon­trol­len oder Groß­ver­an­stal­tun­gen. 

Vor die­sem Hin­ter­grund sieht ein Gesetz­ent­wurf des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums vor, bei Angrif­fen auf Poli­zis­ten künf­tig eine Min­dest­frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten zu ver­hän­gen. Ziel ist es, die Ein­satz­kräf­te bes­ser zu schüt­zen und ein deut­li­ches Signal der Abschre­ckung zu set­zen.

Straf­rah­men soll prä­ven­ti­ve Wir­kung ent­fal­ten

Befür­wor­ter des Gesetz­ent­wurfs argu­men­tie­ren, dass Poli­zis­ten eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit der Gesell­schaft tra­gen und des­halb einen beson­de­ren recht­li­chen Schutz benö­ti­gen. Wer Poli­zis­ten angreift, greift nicht nur ein­zel­ne Per­so­nen an, son­dern stellt den Rechts­staat ins­ge­samt infra­ge. 

Eine Min­dest­stra­fe von sechs Mona­ten Gefäng­nis kön­ne deut­lich machen, dass der Staat sol­che Taten nicht tole­riert. Zudem erhof­fen sich die Unter­stüt­zer des Geset­zes eine prä­ven­ti­ve Wir­kung: Här­te­re Stra­fen sol­len poten­zi­el­le Täter abschre­cken und die Hemm­schwel­le für Gewalt erhö­hen.

Kri­tik: Min­dest­stra­fe kann zu unver­hält­nis­mä­ßi­gen Urtei­len füh­ren

Kri­ti­ker des Gesetz­ent­wurfs sehen die geplan­te Ver­schär­fung jedoch skep­tisch. Sie bezwei­feln, dass höhe­re Straf­an­dro­hun­gen tat­säch­lich zu weni­ger Gewalt füh­ren. Stu­di­en zur Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on zei­gen häu­fig, dass die Ent­de­ckungs­wahr­schein­lich­keit einer Tat eine grö­ße­re abschre­cken­de Wir­kung hat als die Höhe der Stra­fe. 

Außer­dem wird befürch­tet, dass eine star­re Min­dest­stra­fe den Gerich­ten den nöti­gen Spiel­raum nimmt, um die Umstän­de des Ein­zel­falls ange­mes­sen zu berück­sich­ti­gen. Nicht jeder Angriff sei gleich schwer­wie­gend, und eine pau­scha­le Min­dest­stra­fe kön­ne zu unver­hält­nis­mä­ßi­gen Urtei­len füh­ren.

Kla­res Zei­chen zum Schutz von Poli­zei­be­am­ten

Ein wei­te­rer Kri­tik­punkt betrifft den Gleich­heits­grund­satz. Geg­ner des Gesetz­ent­wurfs fra­gen, ob es gerecht­fer­tigt ist, Angrif­fe auf Poli­zis­ten grund­sätz­lich här­ter zu bestra­fen als ver­gleich­ba­re Taten gegen ande­re Per­so­nen. 

Auch Ret­tungs­kräf­te, Feu­er­wehr­leu­te oder medi­zi­ni­sches Per­so­nal sei­en zuneh­mend von Gewalt betrof­fen und ver­dien­ten eben­falls Schutz. Statt ein­zel­ner Berufs­grup­pen kön­ne eine umfas­sen­de­re Stra­te­gie gegen Gewalt im öffent­li­chen Raum sinn­vol­ler sein.

Es lässt sich fest­hal­ten: Der Gesetz­ent­wurf greift ein ernst­haf­tes gesell­schaft­li­ches Pro­blem auf. Den zuneh­men­den Respekt­ver­lust und die Gewalt gegen­über staat­li­chen Auto­ri­tä­ten. Die Ein­füh­rung einer Min­dest­frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten soll ein kla­res Zei­chen set­zen und Poli­zis­ten bes­ser schüt­zen. 

Ob die­ses Ziel tat­säch­lich erreicht wird, bleibt jedoch umstrit­ten. Neben straf­recht­li­chen Ver­schär­fun­gen könn­ten auch prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wie bes­se­re Aus­bil­dung, Dees­ka­la­ti­ons­trai­nings und gesell­schaft­li­che Auf­klä­rung einen wich­ti­gen Bei­trag leis­ten. Eine aus­ge­wo­ge­ne Lösung soll­te sowohl den Schutz der Ein­satz­kräf­te als auch die Prin­zi­pi­en des Rechts­staats berück­sich­ti­gen.

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