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Gerichts­pro­zess gegen Kell­ne­rin: Jun­ger Knei­pen­gast brennt wie eine Fackel

St. Andre­as­berg (red). Es ist ein eben­so skur­ri­ler wie kniff­li­ger Fall, mit dem sich das Schöf­fen­ge­richt ver­gan­ge­ne Woche zu beschäf­ti­gen hat­te. Eine 30-jäh­ri­ge Ser­vice­kraft hat­te in einer Knei­pe einen jun­gen Mann mit hoch­pro­zen­ti­gem Alko­hol über­gos­sen und ange­zün­det. Der Mann erlitt dabei schwe­re Brand­ver­let­zun­gen. Der Fall wur­de jetzt vor Gericht ver­han­delt.

Knei­pen­abend eska­liert: 20-Jäh­ri­ger mit Strohrum über­gos­sen und ange­zün­det

Es war ein feucht­fröh­li­cher Abend in einer Knei­pe, wie ihn wahr­schein­lich jeder schon ein­mal erlebt hat. Im Febru­ar 2024  hat­te eine Grup­pe jun­ger Men­schen in einem klei­nen Lokal in St. Andre­as­berg gefei­ert. Dabei han­del­te es sich um Azu­bis einer Dach­de­cker­schu­le, die dort den Lehr­gangs­all­tag aus­klin­gen las­sen woll­ten. Zeu­gen beschrei­ben die Stim­mung an die­sem Abend als aus­ge­las­sen.

Als der ange­trun­ke­ne 20-Jäh­ri­ge beim Tan­zen sein T‑Shirt aus­ge­zo­gen hat­te, führ­te dies zu gro­ßem Gejoh­le sei­ner Mit-Azu­bis. Nach bis­he­ri­gen Aus­sa­gen hat­te die Bedie­nung der Grup­pe Frei­bier ver­spro­chen, wenn der jun­ge Mann bereit wäre, sich nackt auf den Tre­sen zu legen.

Kell­ne­rin goss Schnaps über das Opfer – die Grup­pe gröl­te „Anzün­den“

Um in den Genuss des ver­spro­che­nen Frei­biers zu kom­men, zog sich der Lehr­ling unter „Ausziehen“-Rufen sei­ner Freun­de bis auf die Unter­ho­se aus und leg­te sich auf die The­ke. Dar­auf­hin schüt­te­te die Ange­klag­te den 80-pro­zen­ti­gen Schnaps in den Bauch­na­bel des jun­gen Man­nes. Offen­sicht­lich auf­ge­putscht von der Stim­mung gröl­ten die Anwe­sen­den: „Anzün­den“.

Die Ange­klag­te berich­te­te unter Trä­nen im Gerichts­saal, so etwas schon ein­mal mit Sam­bu­ca gemacht zu haben. Da Sam­bu­ca aber weit­aus weni­ger Volu­men­pro­zent hat, habe sich die­ser durch das Auf­le­gen der Hand schnell wie­der löschen las­sen.

Lehr­ling brennt wie eine Fackel: Gro­ße Tei­le des Kör­pers ver­brannt

Nach Aus­sa­ge der Ange­klag­ten habe sie auf „Stroh 80“ zurück­ge­grif­fen, weil sie kei­nen Sam­bu­ca hat­te. Begin­nend am Bauch­na­bel hat­te sie den Schnaps über den Ober­kör­per des jun­gen Man­nes bis in sei­nen Mund geschüt­tet. Weil es sich dabei ver­schluck­te, rich­te­te er sich auf und der Schnaps lief über die The­ke. Obwohl noch jemand ver­such­te, die Kell­ne­rin abzu­hal­ten, ließ sie sich ein Feu­er­zeug geben. Das Fias­ko nahm sei­nen Lauf.

Der Geschä­dig­te berich­tet, auf ein­mal in Flam­men gestan­den zu haben. Er sei dar­auf­hin von der The­ke gesprun­gen und „wie eine Fackel“ durchs Lokal gerannt. Sei­ne Freund hät­ten dann ver­sucht, unter gro­ßer Auf­re­gung die Flam­men mit Klei­dungs­stü­cken zu löschen. Dies ist auf Han­dy-Vide­os deut­lich zu sehen.

Nach Schock: Das Brand­op­fer bricht unter Schmer­zen zusam­men

In der Ver­hand­lung berich­tet der Geschä­dig­te, er habe zuerst das alles nicht für so schlimm gehal­ten. Offen­sicht­lich war dies eine Wir­kung des Schocks. Als die Schmer­zen kamen, brach der 20-Jäh­ri­ge zusam­men. Er und ein eben­falls leicht ver­letz­ter Freund wur­den ins Kran­ken­haus nach Herz­berg gebracht. Von dort aus wur­de das Opfer in eine Spe­zi­al­kli­nik in der Nord­hei­de ver­legt.

Der Kli­nik­auf­ent­halt dau­er­te meh­re­re Wochen. Von die­sem Abend hat der jun­ge Mann Ver­bren­nun­gen am Ober­kör­per, Gesicht, Rücken, Genick, Mund und Ohren davon getra­gen. Sein Anwalt bat ihn, sei­ne Brand­wun­den dem Gericht zu zei­gen.

Ange­klag­te ent­schul­digt sich schon früh­zei­tig bei dem Opfer – Anwalt plä­diert auf fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung

Nach­dem die Ange­klag­te den Vor­fall nur in Klei­nig­kei­ten abwei­chend dar­ge­stellt hat­te, beteu­er­te sie, nicht gewusst zu haben, dass der Schnaps so schnell brennt. Sie hab sich zudem bereits sehr früh bei dem Opfer ent­schul­digt und ihm einen Brief geschrie­ben.

Der Anwalt der Ange­klag­ten plä­dier­te indes auf „fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung“. Der Alko­hol habe sich durch das Auf­rich­ten des jun­gen Man­nes noch wei­ter ver­teilt, sie habe die Fol­gen nicht abse­hen kön­nen und sei davon aus­ge­gan­gen, dass das spä­te­re Opfer mit dem Anzün­den ein­ver­stan­den gewe­sen sei.

Ver­hal­ten der Kell­ne­rin „ein­fach gleich­gül­tig“ – Schöf­fen­kam­mer geht von Vor­satz aus

Auch die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin folgt der Ein­schät­zung der Schöf­fen­kam­mer, die Ange­klag­te habe in die­ser Lage „völ­lig gleich­gül­tig“ gehan­delt und die Fol­gen bil­li­gend in Kauf genom­men. Das Gericht geht damit von „beding­tem Vor­satz“ aus. Die Rich­te­rin warf in ihrer Urteils­be­grün­dung ein, dass einer Kell­ne­rin bekannt sein müs­se, das 80-pro­zen­ti­ger Stroh Rum stär­ker bren­ne als 40-pro­zen­ti­ger Sam­bu­ca.

Die Kell­ne­rin wur­de letzt­end­lich zu einer Bewäh­rungs­stra­fe von acht Mona­ten ver­ur­teilt. Wie bekannt wur­de dürf­ten nach der Schuld­fest­stel­lung jedoch noch emp­find­li­che Schmer­zens­geld­for­de­run­gen im fünf­stel­li­gen Bereich zukom­men.

 

 

 

 

 

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