St. Andreasberg (red). Es ist ein ebenso skurriler wie kniffliger Fall, mit dem sich das Schöffengericht vergangene Woche zu beschäftigen hatte. Eine 30-jährige Servicekraft hatte in einer Kneipe einen jungen Mann mit hochprozentigem Alkohol übergossen und angezündet. Der Mann erlitt dabei schwere Brandverletzungen. Der Fall wurde jetzt vor Gericht verhandelt.
Kneipenabend eskaliert: 20-Jähriger mit Strohrum übergossen und angezündet
Es war ein feuchtfröhlicher Abend in einer Kneipe, wie ihn wahrscheinlich jeder schon einmal erlebt hat. Im Februar 2024 hatte eine Gruppe junger Menschen in einem kleinen Lokal in St. Andreasberg gefeiert. Dabei handelte es sich um Azubis einer Dachdeckerschule, die dort den Lehrgangsalltag ausklingen lassen wollten. Zeugen beschreiben die Stimmung an diesem Abend als ausgelassen.
Als der angetrunkene 20-Jährige beim Tanzen sein T‑Shirt ausgezogen hatte, führte dies zu großem Gejohle seiner Mit-Azubis. Nach bisherigen Aussagen hatte die Bedienung der Gruppe Freibier versprochen, wenn der junge Mann bereit wäre, sich nackt auf den Tresen zu legen.
Kellnerin goss Schnaps über das Opfer – die Gruppe grölte „Anzünden“
Um in den Genuss des versprochenen Freibiers zu kommen, zog sich der Lehrling unter „Ausziehen“-Rufen seiner Freunde bis auf die Unterhose aus und legte sich auf die Theke. Daraufhin schüttete die Angeklagte den 80-prozentigen Schnaps in den Bauchnabel des jungen Mannes. Offensichtlich aufgeputscht von der Stimmung grölten die Anwesenden: „Anzünden“.
Die Angeklagte berichtete unter Tränen im Gerichtssaal, so etwas schon einmal mit Sambuca gemacht zu haben. Da Sambuca aber weitaus weniger Volumenprozent hat, habe sich dieser durch das Auflegen der Hand schnell wieder löschen lassen.
Lehrling brennt wie eine Fackel: Große Teile des Körpers verbrannt
Nach Aussage der Angeklagten habe sie auf „Stroh 80“ zurückgegriffen, weil sie keinen Sambuca hatte. Beginnend am Bauchnabel hatte sie den Schnaps über den Oberkörper des jungen Mannes bis in seinen Mund geschüttet. Weil es sich dabei verschluckte, richtete er sich auf und der Schnaps lief über die Theke. Obwohl noch jemand versuchte, die Kellnerin abzuhalten, ließ sie sich ein Feuerzeug geben. Das Fiasko nahm seinen Lauf.
Der Geschädigte berichtet, auf einmal in Flammen gestanden zu haben. Er sei daraufhin von der Theke gesprungen und „wie eine Fackel“ durchs Lokal gerannt. Seine Freund hätten dann versucht, unter großer Aufregung die Flammen mit Kleidungsstücken zu löschen. Dies ist auf Handy-Videos deutlich zu sehen.
Nach Schock: Das Brandopfer bricht unter Schmerzen zusammen
In der Verhandlung berichtet der Geschädigte, er habe zuerst das alles nicht für so schlimm gehalten. Offensichtlich war dies eine Wirkung des Schocks. Als die Schmerzen kamen, brach der 20-Jährige zusammen. Er und ein ebenfalls leicht verletzter Freund wurden ins Krankenhaus nach Herzberg gebracht. Von dort aus wurde das Opfer in eine Spezialklinik in der Nordheide verlegt.
Der Klinikaufenthalt dauerte mehrere Wochen. Von diesem Abend hat der junge Mann Verbrennungen am Oberkörper, Gesicht, Rücken, Genick, Mund und Ohren davon getragen. Sein Anwalt bat ihn, seine Brandwunden dem Gericht zu zeigen.
Angeklagte entschuldigt sich schon frühzeitig bei dem Opfer – Anwalt plädiert auf fahrlässige Körperverletzung
Nachdem die Angeklagte den Vorfall nur in Kleinigkeiten abweichend dargestellt hatte, beteuerte sie, nicht gewusst zu haben, dass der Schnaps so schnell brennt. Sie hab sich zudem bereits sehr früh bei dem Opfer entschuldigt und ihm einen Brief geschrieben.
Der Anwalt der Angeklagten plädierte indes auf „fahrlässige Körperverletzung“. Der Alkohol habe sich durch das Aufrichten des jungen Mannes noch weiter verteilt, sie habe die Folgen nicht absehen können und sei davon ausgegangen, dass das spätere Opfer mit dem Anzünden einverstanden gewesen sei.
Verhalten der Kellnerin „einfach gleichgültig“ – Schöffenkammer geht von Vorsatz aus
Auch die Vorsitzende Richterin folgt der Einschätzung der Schöffenkammer, die Angeklagte habe in dieser Lage „völlig gleichgültig“ gehandelt und die Folgen billigend in Kauf genommen. Das Gericht geht damit von „bedingtem Vorsatz“ aus. Die Richterin warf in ihrer Urteilsbegründung ein, dass einer Kellnerin bekannt sein müsse, das 80-prozentiger Stroh Rum stärker brenne als 40-prozentiger Sambuca.
Die Kellnerin wurde letztendlich zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Wie bekannt wurde dürften nach der Schuldfeststellung jedoch noch empfindliche Schmerzensgeldforderungen im fünfstelligen Bereich zukommen.