Ein Mann aus dem Nordharz ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs in mehreren Fällen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das zuständige Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen längeren Zeitraum hinweg mit manipulierten oder falschen Kennzeichen an verschiedenen Tankstellen Kraftstoff entwendet hatte, ohne zu bezahlen.
Gestohlene Kennzeichen gezielt eingesetzt
Nach den Feststellungen des Gerichts nutzte der Mann gestohlene oder nachgemachte Nummernschilder, um seine Identität zu verschleiern. Mit den präparierten Fahrzeugen fuhr er wiederholt Tankstellen im gesamten Nordharzer Raum an, betankte sein Auto und verließ anschließend das Gelände, ohne die Rechnungen zu begleichen. Erst durch umfangreiche Ermittlungen und die Auswertung von Videoaufzeichnungen gelang es den Behörden, den Täter zu identifizieren.
Im Prozess wurde deutlich, dass der Angeklagte in zahlreichen Fällen nach demselben Muster vorging. Der entstandene Schaden summierte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf mehrere tausend Euro. Das Gericht wertete insbesondere die wiederholte Tatbegehung sowie die gezielte Nutzung falscher Kennzeichen als strafschärfend.
Keine Bewährung wegen planmäßigen Vorgehens
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zur Begründung führte es an, es habe sich nicht um eine einmalige Verfehlung, sondern um ein planmäßiges Vorgehen mit erheblicher krimineller Energie gehandelt.
Mit dem Urteil setzt die Justiz ein klares Signal gegen sogenannte Tankbetrüger. Die Ermittlungsbehörden kündigten an, auch künftig konsequent gegen entsprechende Straftaten vorzugehen.




























