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Gericht ver­ur­teilt Mann wegen gewerbs­mä­ßi­gen Tank­be­trugs

Ein Mann aus dem Nord­harz ist wegen gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs in meh­re­ren Fäl­len zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. Das zustän­di­ge Amts­ge­richt sah es als erwie­sen an, dass der Ange­klag­te über einen län­ge­ren Zeit­raum hin­weg mit mani­pu­lier­ten oder fal­schen Kenn­zei­chen an ver­schie­de­nen Tank­stel­len Kraft­stoff ent­wen­det hat­te, ohne zu bezah­len.

Gestoh­le­ne Kenn­zei­chen gezielt ein­ge­setzt

Nach den Fest­stel­lun­gen des Gerichts nutz­te der Mann gestoh­le­ne oder nach­ge­mach­te Num­mern­schil­der, um sei­ne Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Mit den prä­pa­rier­ten Fahr­zeu­gen fuhr er wie­der­holt Tank­stel­len im gesam­ten Nord­har­zer Raum an, betank­te sein Auto und ver­ließ anschlie­ßend das Gelän­de, ohne die Rech­nun­gen zu beglei­chen. Erst durch umfang­rei­che Ermitt­lun­gen und die Aus­wer­tung von Video­auf­zeich­nun­gen gelang es den Behör­den, den Täter zu iden­ti­fi­zie­ren.

Im Pro­zess wur­de deut­lich, dass der Ange­klag­te in zahl­rei­chen Fäl­len nach dem­sel­ben Mus­ter vor­ging. Der ent­stan­de­ne Scha­den sum­mier­te sich nach Anga­ben der Staats­an­walt­schaft auf meh­re­re tau­send Euro. Das Gericht wer­te­te ins­be­son­de­re die wie­der­hol­te Tat­be­ge­hung sowie die geziel­te Nut­zung fal­scher Kenn­zei­chen als straf­schär­fend.

Kei­ne Bewäh­rung wegen plan­mä­ßi­gen Vor­ge­hens

Das Gericht ver­häng­te eine Frei­heits­stra­fe, die nicht zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wur­de. Zur Begrün­dung führ­te es an, es habe sich nicht um eine ein­ma­li­ge Ver­feh­lung, son­dern um ein plan­mä­ßi­ges Vor­ge­hen mit erheb­li­cher kri­mi­nel­ler Ener­gie gehan­delt.

Mit dem Urteil setzt die Jus­tiz ein kla­res Signal gegen soge­nann­te Tank­be­trü­ger. Die Ermitt­lungs­be­hör­den kün­dig­ten an, auch künf­tig kon­se­quent gegen ent­spre­chen­de Straf­ta­ten vor­zu­ge­hen.

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