Das Fundbüro der Stadt Herzberg am Harz plant ab dem 1. April 2026 eine Online-Versteigerung von Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Die Auktionen finden über die Plattform „fundbürodeutschland.de“ statt. Grundlage ist § 979 BGB.
Vielfältige Gegenstände im Angebot
Zur Versteigerung vorgesehen sind unter anderem:
-
4 Fahrräder
-
8 Handys
-
2 Geldbörsen
-
1 Herren-Armbanduhr
-
1 In-Ear-Kopfhörer
Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung versteigert, Besichtigungstermine können vorab mit dem Fundbüro vereinbart werden. Versand ist möglich, die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Frist für rechtmäßige Eigentümer
Personen, die Ansprüche auf die aufgeführten Gegenstände erheben möchten, haben noch bis zum 13. März 2026 Gelegenheit, ihre Rechte beim Bürgerbüro der Stadt Herzberg geltend zu machen.





























