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Fund­sa­chen­ver­stei­ge­rung geplant – Abho­lung bis 13. März mög­lich

Das Fund­bü­ro der Stadt Herz­berg am Harz plant ab dem 1. April 2026 eine Online-Ver­stei­ge­rung von Fund­sa­chen, deren gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist abge­lau­fen ist. Die Auk­tio­nen fin­den über die Platt­form „fundbürodeutschland.de“ statt. Grund­la­ge ist § 979 BGB.

Viel­fäl­ti­ge Gegen­stän­de im Ange­bot

Zur Ver­stei­ge­rung vor­ge­se­hen sind unter ande­rem:

  • 4 Fahr­rä­der

  • 8 Han­dys

  • 2 Geld­bör­sen

  • 1 Her­ren-Arm­band­uhr

  • 1 In-Ear-Kopf­hö­rer

Alle Gegen­stän­de wer­den ohne Gewähr­leis­tung ver­stei­gert, Besich­ti­gungs­ter­mi­ne kön­nen vor­ab mit dem Fund­bü­ro ver­ein­bart wer­den. Ver­sand ist mög­lich, die Kos­ten hier­für trägt der Käu­fer.

Frist für recht­mä­ßi­ge Eigen­tü­mer

Per­so­nen, die Ansprü­che auf die auf­ge­führ­ten Gegen­stän­de erhe­ben möch­ten, haben noch bis zum 13. März 2026 Gele­gen­heit, ihre Rech­te beim Bür­ger­bü­ro der Stadt Herz­berg gel­tend zu machen.

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