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Fried­hö­fe: Ruhe­fris­ten lau­fen ab — Nut­zungs­recht lässt sich nur bei Fami­li­en­grä­bern ver­län­gern

Gos­lar (red). Irgend­wann ist es so weit: Zu einem bestimm­ten Zeit­punkt lau­fen die Ruhe­fris­ten von Rei­hen­grab­fel­dern ab und sie wer­den zur Wie­der­ver­wen­dung ein­ge­eb­net. So regelt es die bestehen­de Fried­hofs- und Bestat­tungs­ord­nung der Stadt Gos­lar. Ledig­lich bei Fami­li­en­grab­stel­len ist eine Ver­län­ge­rung der Nut­zungs­rech­te mög­lich und es erfolgt eine schrift­li­che Benach­rich­ti­gung an die Berech­tig­ten. Auch gegen­wär­tig sind an einem Teil der Grä­ber auf den Gos­la­rer Fried­hö­fen die Ruhe­fris­ten abge­lau­fen.

Auf dem Fried­hof an der Hil­des­hei­mer Stra­ße sind davon alle Fami­li­en­grab­stel­len mit Nut­zungs­recht bis 31. Dezem­ber 2024 betrof­fen; außer­dem alle Urnen­rei­hen­grab­stel­len, die vor 2006 belegt wur­den. Auf den Fried­hö­fen Feld­stra­ße, Oker und Jer­stedt geht es um die Erd­rei­hen­grä­ber, die vor 1994, und alle Urnen­rei­hen­grab­stel­len, die vor 2006 belegt wur­den sowie um alle Fami­li­en­grä­ber mit einer Nut­zungs­zeit bis Ende die­ses Jah­res. Auf dem Fried­hof Hah­nen­klee sind ledig­lich die Fami­li­en­grab­stel­len tan­giert, deren Nut­zungs­recht am 31. Dezem­ber aus­läuft.

Bis zum 31. Janu­ar nächs­ten Jah­res ist Zeit, vor­han­de­ne Grab­stei­ne oder Grab­an­la­gen zu ent­fer­nen; danach wer­den sie von der Stadt Gos­lar abge­räumt. Ver­län­ge­rungs­an­trä­ge für Fami­li­en­grab­stel­len kann man eben­falls bis zum 31. Janu­ar 2025 beim Betriebs­hof Gos­lar an der Feld­stra­ße 52, 38640 Gos­lar oder über die E‑Mail-Adres­se Bestattungswesen@goslar.de stel­len. Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter https://www.goslar.de/stadt-buerger/stadtverwaltung/ortsrecht – Öffent­li­che Ein­rich­tun­gen – Fried­hof­sat­zun­gen oder tele­fo­nisch unter 05321 394111.

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