Braunschweig (red). Es ist ein Grund zur Freude für Anabel Schunke. Obwohl sie einen langen und steinigen Weg gehen musste, war sie am Ende erfolgreich. Die Influencerin und Bloggerin wurde am Montag in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Hierdurch wurde die umstrittene Verurteilung des Amtsgerichts Goslar durch das Landgericht Braunschweig kassiert. Damit wurde auch die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Urteils in Frage gestellt.
Die Entscheidung aus erster Instanz hatte auch die Frage nach Meinungs- und Pressefreiheit und dem Vorgehen des Staates in Form seiner Staatsanwaltschaft gegen kritische Journalisten aufgeworfen.
Anstoß war die Reaktion Schunkes auf einen Beitrag von Innenministerin Nancy Faeser
Einige Medienkreise sprechen von einem regelrechten Justizskandal: Was war passiert? Im April 2022 hatte Anabel Schunke auf einen Beitrag von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser geantwortet und schrieb „Viele Sinti und Roma in Deutschland und anderswo grenzen sich selbst von der zivilisierten Gesellschaft ab, indem sie den Sozialstaat ausnutzen, Steuerzahler betrügen, ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, isoliert leben, stehlen, Müll auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.“
Wie Schunke weiter schrieb, „werde, wer das anspricht, von der Innenministerin mit dem neu erfundenen Begriff ‚Antiziganismus‘ angegriffen. Jede Kritik an der seit Jahrzehnten verfehlten Zuwanderungspolitik soll durch Rassismusvorwürfe zum Schweigen gebracht werden.“
Amtsgericht Goslar spricht zunächst von „legitimer Meinungsäußerung“
Im September 2022 leitete die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein und beantragte einen Strafbefehl. Der Richter am Amtsgericht Goslar lehnte dies zunächst ab, da der Tweet in der Anklage unvollständig zitiert wurde – der Kontext zur Kritik an Faeser und der Migrationspolitik fehlte. Er sah darin eine „legitime Meinungsäußerung“.
Dennoch legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und forderte das Landgericht Braunschweig zu einer Überprüfung auf. Dieser Richter, der sich zuvor in dieser Form geäußert hatte, verhängte nun einen Strafbefehl über 3.600 Euro – und berücksichtigte nur den ersten Teil des Tweets. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde Schunke schließlich verurteilt, die Strafe auf 5.400 Euro erhöht.
Mit Unterstützung der Kanzlei Höcker kämpfte Schunke vor dem Landgericht Braunschweig und siegte. Eine Urteilsbegründung steht noch aus. Schunke sagte auf der Plattform X, sie sei „überglücklich, auch wenn der Staatsanwalt noch Revision einlegen könnte.“
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