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Frau in Tha­le wirft Stein auf Stra­ße und ver­ur­sacht Unfall im alko­ho­li­sier­ten Zustand

In Tha­le kam es zu einem schwer­wie­gen­den Vor­fall, bei dem eine Frau offen­bar in alko­ho­li­sier­tem Zustand Ver­kehrs­ge­fähr­dung beging. Am Mor­gen des 29. Novem­ber 2025 alar­mier­ten Zeu­gen die Poli­zei, nach­dem sie bemerkt hat­ten, dass eine Frau Stei­ne auf eine Stra­ße warf. Die Poli­zei­be­am­ten des Revier­kom­mis­sa­ri­ats Qued­lin­burg tra­fen am Ereig­nis­ort, dem Musestieg, ein und iden­ti­fi­zier­ten eine 35-jäh­ri­ge obdach­lo­se Frau als die Tat­ver­däch­ti­ge.

Die Frau soll einen etwa 20 Zen­ti­me­ter gro­ßen und 5 Kilo­gramm schwe­ren Stein auf die Stra­ße gelegt haben, wor­auf­hin eine 45-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin mit ihrem Ford Fies­ta mit dem Hin­der­nis kol­li­dier­te. Der Stein ver­keil­te sich unter dem Fahr­zeug und ver­ur­sach­te einen Sach­scha­den von rund 300 Euro.

Eine Atem­al­ko­hol­kon­trol­le bei der Ver­ur­sa­che­rin ergab einen Alko­hol­wert von 1,87 Pro­mil­le. Dar­auf­hin ord­ne­te der Bereit­schafts­dienst der Staats­an­walt­schaft eine Blut­ent­nah­me an. Wei­ter­hin wur­den bei der Frau psy­chi­sche Auf­fäl­lig­kei­ten fest­ge­stellt, was zu einer Zwangs­ein­wei­sung durch den Bereit­schafts­dienst des Land­krei­ses Harz führ­te. Die zustän­di­ge Bereit­schafts­rich­te­rin bestä­tig­te die­se Maß­nah­me. Die Frau wur­de von einem Ret­tungs­dienst und in Poli­zei­be­glei­tung in ein Fach­kran­ken­haus zur wei­te­ren Behand­lung über­führt.

Die Beam­ten lei­te­ten zudem ein Straf­ver­fah­ren wegen gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr ein.

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