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För­der­pro­gramm zur Fassaden‑, Dach- und Hof­be­grü­nung

Mit einem Beschluss des Rates der Stadt Gos­lar vom 24. Juni wur­den wich­ti­ge Anpas­sun­gen am städ­ti­schen För­der­pro­gramm Stadt­grün³ vor­ge­nom­men. Ziel ist es, die För­der­mit­tel aus dem Gesamt­för­der­pro­gramm „Zukunfts­fä­hi­ge Innen­städ­te und Zen­tren (ZIZ)“ noch bes­ser aus­zu­schöp­fen und mehr Pro­jek­te zur Begrü­nung und Ent­sie­ge­lung im Stadt­ge­biet zu ermög­li­chen. Die Frist zur Bewil­li­gung von Anträ­gen wur­de vom 25. Juli auf den 26. Sep­tem­ber 2025 ver­län­gert. Damit bleibt mehr Zeit, um geplan­te Pro­jek­te zur Begrü­nung, Ent­sie­ge­lung oder Dach­ge­stal­tung ein­zu­rei­chen. Auch der Zeit­raum, in dem geför­der­te Maß­nah­men umge­setzt und abge­rech­net wer­den kön­nen, wur­de aus­ge­wei­tet: Die Frist endet nun nicht mehr am 31. August, son­dern erst am 31. Okto­ber 2025.

Dar­über hin­aus wur­de die bis­her gel­ten­de finan­zi­el­le Ober­gren­ze für die För­de­rung pro Qua­drat­me­ter auf­ge­ho­ben. Bis­her wur­den Maß­nah­men zur Ent­sie­ge­lung mit maxi­mal 20 Euro pro Qua­drat­me­ter und Dach­be­grü­nun­gen mit 30 Euro pro Qua­drat­me­ter bezu­schusst. Die Auf­he­bung die­ser Begren­zung erleich­tert künf­tig den Mit­tel­ab­fluss und schafft mehr Fle­xi­bi­li­tät bei der Pro­jekt­pla­nung.

Wei­te­re fach­li­che Infor­ma­tio­nen – auch zur För­der­richt­li­nie – sowie die Antrags­un­ter­la­gen gibt es unter
www.goslar.de/wirtschafts-undzukunftsort/stadtentwicklung/stadtgruen3.

Die Stadt Gos­lar unter­stützt seit über einem Jahr die Bemü­hun­gen ihrer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, ihre Immo­bi­li­en zu begrü­nen. Hier­zu stellt sie im Rah­men des Bun­des­för­der­pro­gram­mes „Zukunfts­fä­hi­ge Innen­städ­te und Zen­tren (ZIZ)“ För­der­mit­tel und Bera­tung nach Maß­ga­be der För­der­richt­li­nie zur Ver­fü­gung. Maß­nah­men im Sin­ne der För­der­richt­li­nie wur­den bis­her mit bis zu 50 Pro­zent geför­dert. Geför­dert wer­den Dach‑, Fas­sa­den- und Innen­hof­be­grü­nun­gen in der his­to­ri­schen Alt­stadt inner­halb der Wall­an­la­gen, damit sich im dicht besie­del­ten Innen­stadt­ge­biet von Gos­lar das loka­le Stadt­kli­ma ver­bes­sern kann.

Das För­der­pro­gramm rich­tet sich an Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und ‑eigen­tü­mer sowie Erb­bau­be­rech­tig­te und sons­ti­ge Nut­zungs­be­rech­tig­te mit Voll­macht. Bei Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten ist für die Auf­nah­me in das För­der­pro­gramm ein Beschluss der Gemein­schaft erfor­der­lich.

Wei­te­re fach­li­che Infor­ma­tio­nen – auch zur För­der­richt­li­nie – sowie die Antrags­un­ter­la­gen gibt es unter
www.goslar.de/wirtschafts-undzukunftsort/stadtentwicklung/stadtgruen3.

Unter dem Mot­to „Stadt­grün³“ soll die För­de­rung dazu bei­tra­gen, die som­mer­li­che Hit­ze­be­las­tung zu ver­rin­gern, die Staub­bin­dung zu ver­bes­sern und die Luft­feuch­tig­keit zu erhö­hen. Wei­te­re posi­ti­ve Effek­te erge­ben sich durch eine dezen­tra­le Zwi­schen­spei­che­rung von Regen­was­ser auf Dächern und durch die Ent­las­tung von Kana­li­sa­ti­on, Klär­an­la­ge und Vor­flu­tern infol­ge begrün­ter und damit ent­sie­gel­ter Höfe.

Mit der Schaf­fung grü­ner Oasen und der Erschlie­ßung neu­er Frei­räu­me wer­den zusätz­lich auch die Wohn­um­fel­der attrak­ti­ver. Dadurch wer­den nicht nur das Wohl­be­fin­den und die Lebens­qua­li­tät der Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner gestärkt – auch ein sozia­ler, inter­kul­tu­rel­ler und gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­der Aus­tausch zwi­schen den Nut­ze­rin­nen und Nut­zern wird geför­dert. Die Begrü­nungs­maß­nah­men ver­bes­sern und ver­schö­nern das Stadt­bild und stei­gern zusätz­lich die Arten­viel­falt und Bio­di­ver­si­tät.

Foto: pix­a­bay

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