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Fische­rei­schein recht­zei­tig ver­län­gern: Land­kreis Harz erin­nert Ang­ler

Zahl­rei­che Ang­ler im Land­kreis Harz soll­ten zum Jah­res­en­de ihren Fische­rei­schein über­prü­fen. Für vie­le läuft die Gül­tig­keit bald ab. Wer auch im kom­men­den Jahr fischen möch­te, soll­te recht­zei­tig die Ver­län­ge­rung bean­tra­gen.

Die Ver­län­ge­rung des Fische­rei­sch­eins ist unkom­pli­ziert über die Fische­rei­be­hör­de des Land­krei­ses mög­lich. Ter­mi­ne kön­nen tele­fo­nisch unter 03941 5970–4395 oder per E‑Mail an fischerei@kreis-hz.de ver­ein­bart wer­den. Der ent­spre­chen­de Antrag liegt vor Ort in der Behör­de aus und steht außer­dem online unter www.kreis-hz.de zum Down­load bereit.

Antrag­stel­lung auch per Post mög­lich

Alter­na­tiv kann der Antrag gemein­sam mit dem aktu­el­len Fische­rei­schein auch per Post ein­ge­reicht wer­den. Die Unter­la­gen sind zu sen­den an: Land­kreis Harz, Fische­rei­be­hör­de, Fried­rich-Ebert-Stra­ße 42, 38820 Hal­ber­stadt.

Ein Blick in das vor­han­de­ne Doku­ment gibt Auf­schluss dar­über, ob noch Platz für eine Ver­län­ge­rung vor­han­den ist. Soll­te dies nicht der Fall sein, wird ein neu­er Fische­rei­schein aus­ge­stellt. Dafür ist ein aktu­el­les Pass­bild erfor­der­lich.

Ein recht­zei­ti­ger Antrag ver­hin­dert unnö­ti­ge War­te­zei­ten – ins­be­son­de­re vor dem Jah­res­wech­sel.

Foto: Land­kreis Harz/Pressestelle


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