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Feu­er­weh­ren löschen Wald­brand am Rohn­berg bei Ilsen­burg

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Ein Wald­brand hat am Rohn­berg bei Ilsen­burg eine rund 2.000 Qua­drat­me­ter gro­ße Flä­che im Natio­nal­park Harz erfasst. Ein­satz­kräf­te ent­deck­ten das Feu­er am Sams­tag­nach­mit­tag und lösch­ten es bis Sonn­tag­mit­tag voll­stän­dig.

An dem Ein­satz betei­lig­ten sich die Feu­er­weh­ren aus Ilsen­burg, Drü­beck, Dar­lin­ge­ro­de, Bad Harz­burg und Was­ser­le­ben. Unter­stützt wur­den sie vom Lösch­flug­zeug Hexe 1 des Land­krei­ses Harz und von Forst­wir­ten des Natio­nal­parks.

Die schwer zugäng­li­che Brand­stel­le lag an einem etwa einen Kilo­me­ter lan­gen inof­fi­zi­el­len Pfad. Vor­sorg­lich stan­den Forst­ma­schi­nen bereit, um zusätz­li­che Zufahr­ten oder Brand­schnei­sen anzu­le­gen. Ihr Ein­satz war jedoch nicht erfor­der­lich.

Brand­ur­sa­che wird ermit­telt

Die Brand­stel­le befand sich abseits der offi­zi­el­len Wege. Nach Ein­schät­zung der Natio­nal­park­ver­wal­tung könn­te dort ein Feu­er von Wild­cam­pern ent­zün­det wor­den sein. Die Poli­zei ermit­telt zur Ursa­che.

Natio­nal­park­lei­ter Roland Pietsch dank­te den betei­lig­ten Feu­er­weh­ren und Mit­ar­bei­tern der Ver­wal­tung für die Zusam­men­ar­beit. Die Abläu­fe und die Auf­ga­ben­tei­lung bei sol­chen Ein­sät­zen sei­en inzwi­schen gut ein­ge­spielt.

Natio­nal­park appel­liert an Besu­cher

Offe­nes Feu­er, Gril­len und die Ver­wen­dung von Out­door-Kochern sind im Natio­nal­park ganz­jäh­rig ver­bo­ten. Auch das Rau­chen ist nur ein­ge­schränkt erlaubt. Ver­stö­ße kön­nen nach den gel­ten­den Lan­des­ge­set­zen mit Buß­gel­dern von bis zu 25.000 Euro geahn­det wer­den.

Auch weg­ge­wor­fe­ne Ziga­ret­ten, Fun­ken und Fahr­zeu­ge, die auf tro­cke­nem Gras abge­stellt wer­den, kön­nen Brän­de aus­lö­sen. Zufahrts­we­ge müs­sen für Feu­er­wehr- und Ret­tungs­fahr­zeu­ge frei­ge­hal­ten wer­den.

Wer einen Wald­brand oder eine unkla­re Rauch­ent­wick­lung bemerkt, soll umge­hend die Feu­er­wehr unter der Not­ruf­num­mer 112 ver­stän­di­gen. Beob­ach­tun­gen zu ille­ga­lem Cam­pen oder offe­nem Feu­er soll­ten der Poli­zei gemel­det wer­den.

Foto: Roland Pietsch

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