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Fest­nah­me am Bahn­hof: Ersatz­frei­heits­stra­fe nach Com­pu­ter­be­trug

Die Bun­des­po­li­zei hat am Don­ners­tag, dem 12. Juni 2025, am Bahn­hof Wol­mir­stedt einen 34-jäh­ri­gen Mann fest­ge­nom­men, der per Haft­be­fehl gesucht wur­de. Gegen ihn lag ein Voll­stre­ckungs­haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Han­no­ver vor.

Bei einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Kon­trol­le um 10:11 Uhr stell­ten die Beam­ten fest, dass der Mann im Sep­tem­ber 2024 vom Amts­ge­richt Han­no­ver wegen Com­pu­ter­be­tru­ges zu einer Geld­stra­fe von 900 Euro bezie­hungs­wei­se einer Ersatz­frei­heits­stra­fe von 60 Tagen ver­ur­teilt wor­den war. Da er nur einen gerin­gen Teil der Stra­fe bezahlt hat­te, erging am 21. Mai 2025 der Haft­be­fehl.

Die Bun­des­po­li­zei nahm den Mann fest und brach­te ihn zunächst in ihre Dienst­stel­le am Mag­de­bur­ger Haupt­bahn­hof. Dort ver­such­te der Ver­ur­teil­te ver­geb­lich, durch einen Anruf bei sei­ner Freun­din den Rest­be­trag von 810 Euro auf­zu­trei­ben. Schließ­lich wur­de er zur Ver­bü­ßung der ver­blei­ben­den 27 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe in eine Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt über­führt. Die zustän­di­ge Staats­an­walt­schaft wur­de über den Voll­zug infor­miert.

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