Ab dem 1. März ist der Besuch der Fahrerlaubnisbehörde sowie der Kfz-Zulassungsbehörde im Wernigeröder Dornbergsweg 39a nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Spontane Vorsprachen ohne bestätigten Termin können künftig nicht mehr bedient werden. Darauf weist der Landkreis Harz hin.
Nach Angaben von Klaus Bendixen, Leiter des Kreisordnungsamtes, gilt die Regelung grundsätzlich für alle Anliegen. Ausgenommen sind lediglich Notfälle, etwa bei Verlust des Führerscheins oder bei gestohlenen Kennzeichen.
Ziel: kürzere Wartezeiten und bessere Planung
Mit der Umstellung auf eine reine Terminvergabe verfolgt der Landkreis mehrere Ziele. Dazu zählen eine bessere Planbarkeit für Bürgerinnen, Bürger und Mitarbeitende, kürzere Wartezeiten vor Ort sowie eine gezieltere Nutzung personeller Ressourcen. Zudem sollen digitale Angebote wie i‑Kfz stärker in die Arbeitsabläufe eingebunden werden. Der Ablauf werde dadurch insgesamt transparenter und schneller, auch wenn es zu Beginn zu Umstellungsschwierigkeiten kommen könne.
Terminbuchung online
Termine können online über das Terminbuchungssystem des Landkreises vereinbart werden. Nach der Buchung ist eine zusätzliche Bestätigung per E‑Mail erforderlich. Der Landkreis bittet darum, vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, möglichst frühzeitig per E‑Mail abzusagen. So können frei gewordene Zeitfenster erneut vergeben werden.
Derzeit besteht eine hohe Nachfrage nach Terminen. Es empfiehlt sich daher, mehrfach täglich im Buchungssystem nachzusehen, da neue Termine freigeschaltet oder kurzfristig abgesagt werden können. Eine Kontaktaufnahme per E‑Mail oder Telefon wird ausdrücklich nur in Notfällen empfohlen, da kein zusätzliches Terminkontingent vergeben werden kann.





























