Goslar (red). Mit einer umfangreichen Tagesordnung befassten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltschusses des Landkreises Goslar in ihrer letzten Sitzung des Jahres. Unter dem Vorsitz von Dr. Friedhart Knolle befanden die Abgeordneten unter anderem über die weitere Vorgehensweise bei der Planung einer möglichen Ortsumgehung Harlingerode und der Entlassung eines Teilstückes bei Buntenbock aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz (Landkreis Goslar)“.
Letzterer Punkt sorgte für eine recht umfangreiche Debatte, die am Ende jedoch nichts an der mehrheitlichen Befürwortung der Beschlussvorlage mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP änderte. Die Grünen stimmten geschlossen gegen die Entlassung eines Flurstückes aus dem Landschaftsschutzgebiet. Dagegen war zudem eine Abgeordnete der Christdemokraten. Und auch die Vertreterinnen von WGL/Bürgerliste und Die Linke – wenngleich sie kein Stimmrecht im Ausschuss besitzen – äußerten ihren Unmut über die Pläne, das Landschaftsschutzgebiet zugunsten der Erweiterung einer bestehenden Ferienhaussiedlung zu „zerstückeln“.
Goslars Erster Kreisrat Frank Dreßler empfahl in diesem Zusammenhang sich mit Eingriffen in die Planungshoheit der Städte und Gemeinden zurückzuhalten. Daher würde die Kreisverwaltung auch erst dann intervenieren, wenn die Eingriffe in den Landschaftsschutz ein vertretbares Maß überschreiten würden.
Daher hat der Landkreis auch bereits mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern darüber gesprochen, den Landschaftsschutz bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen frühzeitig mitzudenken und Flächen zu benennen die für künftige Projekt infrage kommen. Im Umkehrschluss sollen aber auch Bereiche genannt werden, die unter Landschaftsschutz gestellt werden können. Mit diesem Verfahren sollen die mitunter kleinteiligen Entlassungsverfahren, die immer wieder für politische Diskussionen führen, in einen „größeren Wurf“ münden und den Kommunen Entwicklungspotenziale bieten.
Ohne große Aussprache wurde dem Beschlussvorschlag zur möglichen Erweiterung der Ortsumgehung Harlingerode bis zur Kreisstraße 46 beigepflichtet. Mit diesem Beschluss, die endgültige Entscheidung obliegt wie immer dem Kreistag, wird die Verwaltung beauftragt, die Planungen für den Bau der Verbindungsstraße von der K 70 bis zu K 25 um eine Verlängerung bis zur K 46 (Harlingerode – Gut Radau) zu erweitern. Am Ende dieser Prüfung hat die Politik darüber zu befinden, ob die ursprüngliche, kleinere Variante umgesetzt werden soll oder die Umfahrung verlängert wird. Bei der Entscheidungsfindung dürften vor allem die zu erwartenden Kosten eine wichtige Rolle spielen. Für die erweiterte Ortsumgehung rechnen die Experten mit einer Gesamtinvestition von mindestens 15 Millionen Euro.