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Erwei­te­rung der Feri­en­haus­sied­lung bei Bun­ten­bock in Sicht­wei­te

Gos­lar (red). Mit einer umfang­rei­chen Tages­ord­nung befass­ten sich die Mit­glie­der des Bau- und Umwelt­schus­ses des Land­krei­ses Gos­lar in ihrer letz­ten Sit­zung des Jah­res. Unter dem Vor­sitz von Dr. Fried­hart Knol­le befan­den die Abge­ord­ne­ten unter ande­rem über die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se bei der Pla­nung einer mög­li­chen Orts­um­ge­hung Har­lin­ge­ro­de und der Ent­las­sung eines Teil­stü­ckes bei Bun­ten­bock aus dem Land­schafts­schutz­ge­biet „Harz (Land­kreis Gos­lar)“.

Letz­te­rer Punkt sorg­te für eine recht umfang­rei­che Debat­te, die am Ende jedoch nichts an der mehr­heit­li­chen Befür­wor­tung der Beschluss­vor­la­ge mit den Stim­men von SPD, CDU und FDP änder­te. Die Grü­nen stimm­ten geschlos­sen gegen die Ent­las­sung eines Flur­stü­ckes aus dem Land­schafts­schutz­ge­biet. Dage­gen war zudem eine Abge­ord­ne­te der Christ­de­mo­kra­ten. Und auch die Ver­tre­te­rin­nen von WGL/Bürgerliste und Die Lin­ke – wenn­gleich sie kein Stimm­recht im Aus­schuss besit­zen – äußer­ten ihren Unmut über die Plä­ne, das Land­schafts­schutz­ge­biet zuguns­ten der Erwei­te­rung einer bestehen­den Feri­en­haus­sied­lung zu „zer­stü­ckeln“.

Gos­lars Ers­ter Kreis­rat Frank Dreß­ler emp­fahl in die­sem Zusam­men­hang sich mit Ein­grif­fen in die Pla­nungs­ho­heit der Städ­te und Gemein­den zurück­zu­hal­ten. Daher wür­de die Kreis­ver­wal­tung auch erst dann inter­ve­nie­ren, wenn die Ein­grif­fe in den Land­schafts­schutz ein ver­tret­ba­res Maß über­schrei­ten wür­den.

Daher hat der Land­kreis auch bereits mit den Bür­ger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­tern dar­über gespro­chen, den Land­schafts­schutz bei städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­maß­nah­men früh­zei­tig mit­zu­den­ken und Flä­chen zu benen­nen die für künf­ti­ge Pro­jekt infra­ge kom­men. Im Umkehr­schluss sol­len aber auch Berei­che genannt wer­den, die unter Land­schafts­schutz gestellt wer­den kön­nen. Mit die­sem Ver­fah­ren sol­len die mit­un­ter klein­tei­li­gen Ent­las­sungs­ver­fah­ren, die immer wie­der für poli­ti­sche Dis­kus­sio­nen füh­ren, in einen „grö­ße­ren Wurf“ mün­den und den Kom­mu­nen Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le bie­ten.

Ohne gro­ße Aus­spra­che wur­de dem Beschluss­vor­schlag zur mög­li­chen Erwei­te­rung der Orts­um­ge­hung Har­lin­ge­ro­de bis zur Kreis­stra­ße 46 bei­gepflich­tet. Mit die­sem Beschluss, die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung obliegt wie immer dem Kreis­tag, wird die Ver­wal­tung beauf­tragt, die Pla­nun­gen für den Bau der Ver­bin­dungs­stra­ße von der K 70 bis zu K 25 um eine Ver­län­ge­rung bis zur K 46 (Har­lin­ge­ro­de – Gut Radau) zu erwei­tern. Am Ende die­ser Prü­fung hat die Poli­tik dar­über zu befin­den, ob die ursprüng­li­che, klei­ne­re Vari­an­te umge­setzt wer­den soll oder die Umfah­rung ver­län­gert wird. Bei der Ent­schei­dungs­fin­dung dürf­ten vor allem die zu erwar­ten­den Kos­ten eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. Für die erwei­ter­te Orts­um­ge­hung rech­nen die Exper­ten mit einer Gesamt­in­ves­ti­ti­on von min­des­tens 15 Mil­lio­nen Euro.

 

 

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