Das Landesforstministerium Sachsen-Anhalt hat die Zahlung der Erlegungsprämie für Schwarzwild für den Antragszeitraum bis Oktober 2026 verlängert. Die Erlegungsprämie wird demnach für folgende Zeiträume weitergewährt:
Erlegungszeitraum 01. Oktober 2024 bis 31. März 2025 Antragszeitraum bis 15. Mai 2025
Erlegungszeitraum 01. April 2025 bis 30. September 2025 Antragszeitraum bis 15. Oktober 2025
Erlegungszeitraum 01. Oktober 2025 bis 31. März 2026 Antragszeitraum bis 15. Mai 2026
Erlegungszeitraum 01. April 2026 bis 30. September 2026 Antragszeitraum bis 15. Oktober 2026
Für die Antragsbearbeitung im Landkreis Harz ist die Untere Jagdbehörde zuständig. Anträge von
Jagdausübungsberechtigten, die ihre Reviere im Landkreis Harz haben, können direkt bei der Jagdbehörde eingereicht werden.
Das neue Antragsformular ist im Internet unter www.kreis-hz.de eingestellt. Dort sind auch weitere Informationen zur Erlegungsprämie und der Antragstellung zu finden.