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Erfolg­rei­che Akti­ons­wo­che: Poli­zei zieht Bilanz der mobi­len Ver­kehrs­kon­trol­len im Land­kreis

Land­kreis Gos­lar (red). Im Rah­men der lan­des­wei­ten Akti­ons­wo­che „mobi­le Ver­kehrs­kon­trol­len“ hat die Poli­zei im Land­kreis zahl­rei­che Ver­stö­ße fest­ge­stellt. Im Zeit­raum von Diens­tag bis Sonn­tag wur­den meh­re­re Kon­trol­len durch­ge­führt, die zu einer Viel­zahl von Buß­gel­dern und Fahr­ver­bo­ten führ­ten.

Diens­tag: Geschwin­dig­keits­kon­trol­le in See­sen

Am Diens­tag wur­den in See­sen auf der Lau­ten­tha­ler Stra­ße, in der Nähe eines Kin­der­gar­tens, 38 Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße pro­to­kol­liert. Die erlaub­te Höchst­ge­schwin­dig­keit beträgt dort 30 km/h. Sie­ben Ver­stö­ße wur­den als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det, und ein Fah­rer muss mit einem Fahr­ver­bot rech­nen. Die höchs­te gemes­se­ne Geschwin­dig­keit lag bei 77 km/h.

Mitt­woch: Kon­trol­le auf der B4 in Bad Harz­burg

Am Mitt­woch führ­te die Poli­zei eine ganz­tä­gi­ge Kon­trol­le auf der B4 in Bad Harz­burg in Höhe des Radau­was­ser­falls durch. Dabei wur­den neun Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße fest­ge­stellt. Acht Ver­kehrs­teil­neh­mer wur­den münd­lich ver­warnt, und ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­de ein­ge­lei­tet.

Don­ners­tag: Mobi­le Kon­trol­len in Gos­lar und See­sen

Am Don­ners­tag wur­den bei mobi­len Kon­trol­len in Gos­lar und See­sen vier Fah­rer ohne ange­leg­ten Sicher­heits­gurt ange­hal­ten. Gegen sie wur­den Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Zudem wur­de einem Fah­rer die Wei­ter­fahrt unter­sagt, da bau­li­che Ver­än­de­run­gen an sei­nem Fahr­zeug zur Erlö­schung der Betriebs­er­laub­nis geführt hat­ten.

Sonn­tag: Groß­kon­trol­le auf der B4 bei Braun­la­ge

Am Sonn­tag wur­den bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le auf der B4 zwi­schen Braun­la­ge und Hohe­geiß 160 Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße fest­ge­stellt. Die Beam­ten ver­häng­ten 125 Ver­warn­gel­der und lei­te­ten 35 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein. 17 Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen mit einem Fahr­ver­bot rech­nen. Die höchs­te gemes­se­ne Geschwin­dig­keit betrug 126 km/h bei erlaub­ten 50 km/h und wur­de bei einem Motor­rad­fah­rer fest­ge­stellt.

Die Poli­zei wer­te­te die Akti­ons­wo­che als Erfolg und beton­te die Not­wen­dig­keit sol­cher Maß­nah­men zur Erhö­hung der Ver­kehrs­si­cher­heit.

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