Die Informationsveranstaltung zu geplanten Windkraftanlagen in den Gemarkungen Barbis und Bartolfelde hat am 19. Februar 2026 für großen Andrang gesorgt. Das Dorfgemeinschaftshaus in Osterhagen war bis auf den letzten Platz gefüllt, zahlreiche Besucher mussten stehen. Die Planungen betreffen auch die Ortschaft Osterhagen.
Projektleiter Ingo Haschenburger vom Unternehmen Orsted sowie Bauamtsleiter Andreas Bähnsch stellten das Vorhaben vor. Bürgermeister Rolf Lange ließ sich entschuldigen. Haschenburger erläuterte zunächst sein Unternehmen und stellte anschließend den aktuellen Stand der Planungen vor. Derzeit gehe es ausschließlich um die Ausweisung entsprechender Flächen. In der anschließenden Fragerunde beantwortete er nach Angaben der Veranstalter auch kritische Nachfragen ruhig und ausführlich.
Kritik am Zeitpunkt der Information
Bauamtsleiter Bähnsch schilderte die bisherigen Abläufe aus Sicht der Verwaltung. Dabei betonte er, die Öffentlichkeit sei rechtzeitig informiert worden. Für Beschlüsse sei letztlich die Politik zuständig.
Mehrere Einwohner widersprachen dieser Darstellung. Sie kritisierten, dass eine Beteiligung erst im laufenden Verfahren möglich sei und nicht bereits vor dem sogenannten Aufstellungsbeschluss. Eine Einwohnerin forderte unter Applaus, entsprechende Informationsveranstaltungen hätten deutlich früher stattfinden müssen. Nur so hätten Bürger ihre gewählten Vertreter im Ortsrat, Verwaltungsausschuss und Rat rechtzeitig mit ihrer Haltung zu dem Vorhaben konfrontieren können.
Nach Einschätzung der Wählergruppe im Rat, die die Pressemitteilung veröffentlichte, herrscht bei vielen Einwohnern Unzufriedenheit mit dem Verfahren und den Planungen zu Wind‑, Photovoltaik- und Agri-PV-Anlagen.
Rechtliche Fragen und offene Punkte
In der Diskussion wurde auch auf Paragraf 94 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes verwiesen. Demnach könne eine Anhörung der Ortsräte unter bestimmten Voraussetzungen auch später erfolgen. Nach Darstellung der Wählergruppe sei dieser Absatz jedoch nicht Bestandteil der Hauptsatzung der Stadt und daher nicht anwendbar. Aus ihrer Sicht hätte die Anhörung der drei betroffenen Ortsräte vor dem Aufstellungsbeschluss erfolgen müssen.
Zudem wurde hinterfragt, warum die Verwaltung umfangreiche Planungen vorantreibe, ohne Gewissheit über eine spätere Umsetzung oder eine Änderung des Bebauungsplans zu haben. Eine konkrete Antwort darauf blieb laut Mitteilung aus.
Auch alternative Vorgehensweisen kamen zur Sprache. So sei es möglich, für bestimmte Teilgebiete gesonderte Flächennutzungspläne aufzustellen, insbesondere bei Projekten im Bereich erneuerbarer Energien. Diese Option sei jedoch nicht geprüft worden.
Die Pressemitteilung trägt die Nummer 3 und wurde am 21. Februar 2026 von der Wählergruppe im Rat veröffentlicht.
Foto: Bernd Jackisch für WgiR





























