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Ein­woh­ner for­dern frü­he­re Betei­li­gung bei Wind­kraft­plä­nen

Die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zu geplan­ten Wind­kraft­an­la­gen in den Gemar­kun­gen Bar­bis und Bar­tol­fel­de hat am 19. Febru­ar 2026 für gro­ßen Andrang gesorgt. Das Dorf­ge­mein­schafts­haus in Oster­ha­gen war bis auf den letz­ten Platz gefüllt, zahl­rei­che Besu­cher muss­ten ste­hen. Die Pla­nun­gen betref­fen auch die Ort­schaft Oster­ha­gen.

Pro­jekt­lei­ter Ingo Haschen­bur­ger vom Unter­neh­men Ors­ted sowie Bau­amts­lei­ter Andre­as Bähnsch stell­ten das Vor­ha­ben vor. Bür­ger­meis­ter Rolf Lan­ge ließ sich ent­schul­di­gen. Haschen­bur­ger erläu­ter­te zunächst sein Unter­neh­men und stell­te anschlie­ßend den aktu­el­len Stand der Pla­nun­gen vor. Der­zeit gehe es aus­schließ­lich um die Aus­wei­sung ent­spre­chen­der Flä­chen. In der anschlie­ßen­den Fra­ge­run­de beant­wor­te­te er nach Anga­ben der Ver­an­stal­ter auch kri­ti­sche Nach­fra­gen ruhig und aus­führ­lich.

Kri­tik am Zeit­punkt der Infor­ma­ti­on

Bau­amts­lei­ter Bähnsch schil­der­te die bis­he­ri­gen Abläu­fe aus Sicht der Ver­wal­tung. Dabei beton­te er, die Öffent­lich­keit sei recht­zei­tig infor­miert wor­den. Für Beschlüs­se sei letzt­lich die Poli­tik zustän­dig.

Meh­re­re Ein­woh­ner wider­spra­chen die­ser Dar­stel­lung. Sie kri­ti­sier­ten, dass eine Betei­li­gung erst im lau­fen­den Ver­fah­ren mög­lich sei und nicht bereits vor dem soge­nann­ten Auf­stel­lungs­be­schluss. Eine Ein­woh­ne­rin for­der­te unter Applaus, ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen hät­ten deut­lich frü­her statt­fin­den müs­sen. Nur so hät­ten Bür­ger ihre gewähl­ten Ver­tre­ter im Orts­rat, Ver­wal­tungs­aus­schuss und Rat recht­zei­tig mit ihrer Hal­tung zu dem Vor­ha­ben kon­fron­tie­ren kön­nen.

Nach Ein­schät­zung der Wäh­ler­grup­pe im Rat, die die Pres­se­mit­tei­lung ver­öf­fent­lich­te, herrscht bei vie­len Ein­woh­nern Unzu­frie­den­heit mit dem Ver­fah­ren und den Pla­nun­gen zu Wind‑, Pho­to­vol­ta­ik- und Agri-PV-Anla­gen.

Recht­li­che Fra­gen und offe­ne Punk­te

In der Dis­kus­si­on wur­de auch auf Para­graf 94 Absatz 2 des Nie­der­säch­si­schen Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­ge­set­zes ver­wie­sen. Dem­nach kön­ne eine Anhö­rung der Orts­rä­te unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch spä­ter erfol­gen. Nach Dar­stel­lung der Wäh­ler­grup­pe sei die­ser Absatz jedoch nicht Bestand­teil der Haupt­sat­zung der Stadt und daher nicht anwend­bar. Aus ihrer Sicht hät­te die Anhö­rung der drei betrof­fe­nen Orts­rä­te vor dem Auf­stel­lungs­be­schluss erfol­gen müs­sen.

Zudem wur­de hin­ter­fragt, war­um die Ver­wal­tung umfang­rei­che Pla­nun­gen vor­an­trei­be, ohne Gewiss­heit über eine spä­te­re Umset­zung oder eine Ände­rung des Bebau­ungs­plans zu haben. Eine kon­kre­te Ant­wort dar­auf blieb laut Mit­tei­lung aus.

Auch alter­na­ti­ve Vor­ge­hens­wei­sen kamen zur Spra­che. So sei es mög­lich, für bestimm­te Teil­ge­bie­te geson­der­te Flä­chen­nut­zungs­plä­ne auf­zu­stel­len, ins­be­son­de­re bei Pro­jek­ten im Bereich erneu­er­ba­rer Ener­gien. Die­se Opti­on sei jedoch nicht geprüft wor­den.

Die Pres­se­mit­tei­lung trägt die Num­mer 3 und wur­de am 21. Febru­ar 2026 von der Wäh­ler­grup­pe im Rat ver­öf­fent­licht.

Foto: Bernd Jackisch für WgiR

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