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Ein­bür­ge­rungs­ur­kun­de für Wael Naji­ba

Hal­ber­stadt (red). Der Land­kreis Harz setzt die Ein­bür­ge­rung aus­län­di­scher Staats­bür­ger 2025 wei­ter fort. Ges­tern gab es die zwei­te Ein­zel­ein­bür­ge­rung des Jah­res.

Wael Naji­ba stammt aus Syri­en. Der heu­te 30-Jäh­ri­ge kam 2015 nach Deutsch­land. Er lebt in Wer­ni­ge­ro­de. Dort schloss er vor zwei Jah­ren sein Infor­ma­tik-Stu­di­um ab und arbei­tet mitt­ler­wei­le in der IT-Bran­che.

In der kom­men­den Woche wer­den auf drei Ver­an­stal­tun­gen in Hal­ber­stadt ins­ge­samt 56 Frau­en, Män­ner und Kin­der in ins­ge­samt drei Fei­er­stun­den ein­ge­bür­gert. Die neu­en Kreis­bür­ger erklä­ren dabei fei­er­lich, das Grund­ge­setz und die Geset­ze der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zu ach­ten und alles zu unter­las­sen, was ihr scha­den könn­te. Neben der Ein­bür­ge­rungs­ur­kun­de gibt es Blu­men und jeweils ein Grund­ge­setz der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, bevor mit Sin­gen der Deut­schen Natio­nal­hym­ne die Fei­er­stun­den enden.

Hin­ter­grund

Gemäß dem neu­en Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht kön­nen Aus­län­der seit 27. Juni 2024 bereits nach fünf statt nach acht Jah­ren deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wer­den. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass sie in Deutsch­land arbei­ten und gut inte­griert sind. Zudem sind gute Deutsch­kennt­nis­se sowie die eigen­stän­di­ge Siche­rung des Lebens­un­ter­halts not­wen­dig. Zeit­gleich haben sich aller­dings die Anfor­de­run­gen für das Bekennt­nis zur frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung ver­schärft. Wer ein­ge­bür­gert wer­den will, muss sich zu den Wer­ten einer frei­heit­li­chen Gesell­schaft beken­nen. Hier gilt: Ras­sis­mus, Anti­se­mi­tis­mus oder jede ande­re Form von Men­schen­feind­lich­keit schlie­ßen eine Ein­bür­ge­rung aus.

Foto: Land­kreis Harz/Pressestelle

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